Vermietung: Belege und Unterlagen

Checkliste zur Anlage V — was mitzubringen ist und wofür es gebraucht wird
Merkblatt 06
Stand: Juli 2026
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Diese Liste nennt die Unterlagen, die für die Erklärung der Vermietungseinkünfte regelmäßig gebraucht werden — geordnet danach, ob sie einmalig (beim Erwerb) oder jährlich anfallen. Hinter jedem Punkt steht, wofür der Beleg steuerlich dient. Zahlenkolonnen (etwa Mieteingänge je Monat) können in den Steuersoft-Rechnern direkt als Excel-Spalte oder CSV-Datei eingelesen werden.

Einmalig: Erwerb des Objekts

Notarieller Kaufvertrag — Kaufpreis und Vertragsdatum sind Grundlage der Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden und Gebäude; nur der Gebäudeanteil wird abgeschrieben.

Rechnungen zu Notar und Grundbuch — Anschaffungsnebenkosten, soweit sie den Erwerb betreffen; Kosten der Finanzierungsgrundschuld gehören dagegen zu den Finanzierungskosten.

Grunderwerbsteuerbescheid — Anschaffungsnebenkosten, erhöht die AfA-Bemessungsgrundlage anteilig.

Maklerrechnung — ebenfalls Anschaffungsnebenkosten beim Kauf.

Rechnungen über Renovierungen der ersten drei Jahre — wichtig für die 15-Prozent-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Übersteigen die Netto-Instandsetzungskosten der ersten drei Jahre 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten, werden sie zu Herstellungskosten und sind nur über die AfA absetzbar.

Bei Denkmal oder Sanierungsgebiet: Bescheinigung der Behörde — ohne sie gibt es die erhöhten Absetzungen nach §§ 7i, 7h EStG nicht.

Einmalig: Finanzierung

Darlehensvertrag — belegt die Zuordnung des Darlehens zum Objekt; bei gemischt genutzten Gebäuden entscheidet die Zuordnung über den Zinsabzug.

Disagio- und Bearbeitungsabrechnung der Bank — Finanzierungskosten sind Werbungskosten.

Jedes Jahr

Mietverträge und Übersicht der Mieteingänge — Einnahmen der Anlage V; bei Vermietung an Angehörige zusätzlich der Nachweis der ortsüblichen Miete (66-Prozent-Grenze des § 21 Abs. 2 EStG).

Nebenkostenabrechnung gegenüber den Mietern — Umlagen sind Einnahmen, die umgelegten Kosten Werbungskosten.

Zinsbescheinigung der Bank — nur der Zins ist Werbungskosten, die Tilgung nicht.

Grundsteuerbescheid — Werbungskosten; seit dem VZ 2024 wird das Aktenzeichen des Grundsteuermessbescheids in der Anlage V mit angegeben.

Rechnungen für Reparaturen und Instandhaltung — Erhaltungsaufwand ist sofort abziehbar; größere Beträge können nach § 82b EStDV auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.

Hausverwalter-Abrechnung und Hausgeld — der auf die Bewirtschaftung entfallende Teil ist Werbungskosten; die Zuführung zur Erhaltungsrücklage erst bei Verausgabung.

Versicherungsbeiträge des Objekts — Gebäude-, Haftpflicht- und Elementarversicherung sind Werbungskosten.

Fahrt- und Verwaltungskosten — Fahrten zum Objekt, Kontoführung, Porto, Steuerberatung für die Anlage V.

Besondere Fälle

Leerstand: Nachweise der Vermietungsbemühungen (Inserate, Maklerauftrag) — sie sichern den Werbungskostenabzug während des Leerstands.

Verbilligte Überlassung an Angehörige: Mietspiegel oder Vergleichsmieten zur ortsüblichen Miete.

Verkauf innerhalb von zehn Jahren: Kauf- und Verkaufsvertrag für die Prüfung des § 23 EStG.

Tipp für die Vorbereitung: Mieteingänge oder Jahresergebnisse als Spalte in Excel führen — die Steuersoft-Rechner zur Vermietung übernehmen solche Spalten direkt („Jahreswerte einfügen"), und mit „Fall speichern" bleibt der Stand für das nächste Jahr erhalten.
Allgemeine Orientierungshilfe, kein Anspruch auf Vollständigkeit und keine Steuerberatung im Einzelfall. Maßgebend sind die amtlichen Vordrucke und Anleitungen des jeweiligen Veranlagungszeitraums.