Notarieller Kaufvertrag — Kaufpreis und Vertragsdatum sind Grundlage der Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden und Gebäude; nur der Gebäudeanteil wird abgeschrieben.
Rechnungen zu Notar und Grundbuch — Anschaffungsnebenkosten, soweit sie den Erwerb betreffen; Kosten der Finanzierungsgrundschuld gehören dagegen zu den Finanzierungskosten.
Grunderwerbsteuerbescheid — Anschaffungsnebenkosten, erhöht die AfA-Bemessungsgrundlage anteilig.
Maklerrechnung — ebenfalls Anschaffungsnebenkosten beim Kauf.
Rechnungen über Renovierungen der ersten drei Jahre — wichtig für die 15-Prozent-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Übersteigen die Netto-Instandsetzungskosten der ersten drei Jahre 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten, werden sie zu Herstellungskosten und sind nur über die AfA absetzbar.
Bei Denkmal oder Sanierungsgebiet: Bescheinigung der Behörde — ohne sie gibt es die erhöhten Absetzungen nach §§ 7i, 7h EStG nicht.
Darlehensvertrag — belegt die Zuordnung des Darlehens zum Objekt; bei gemischt genutzten Gebäuden entscheidet die Zuordnung über den Zinsabzug.
Disagio- und Bearbeitungsabrechnung der Bank — Finanzierungskosten sind Werbungskosten.
Mietverträge und Übersicht der Mieteingänge — Einnahmen der Anlage V; bei Vermietung an Angehörige zusätzlich der Nachweis der ortsüblichen Miete (66-Prozent-Grenze des § 21 Abs. 2 EStG).
Nebenkostenabrechnung gegenüber den Mietern — Umlagen sind Einnahmen, die umgelegten Kosten Werbungskosten.
Zinsbescheinigung der Bank — nur der Zins ist Werbungskosten, die Tilgung nicht.
Grundsteuerbescheid — Werbungskosten; seit dem VZ 2024 wird das Aktenzeichen des Grundsteuermessbescheids in der Anlage V mit angegeben.
Rechnungen für Reparaturen und Instandhaltung — Erhaltungsaufwand ist sofort abziehbar; größere Beträge können nach § 82b EStDV auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.
Hausverwalter-Abrechnung und Hausgeld — der auf die Bewirtschaftung entfallende Teil ist Werbungskosten; die Zuführung zur Erhaltungsrücklage erst bei Verausgabung.
Versicherungsbeiträge des Objekts — Gebäude-, Haftpflicht- und Elementarversicherung sind Werbungskosten.
Fahrt- und Verwaltungskosten — Fahrten zum Objekt, Kontoführung, Porto, Steuerberatung für die Anlage V.
Leerstand: Nachweise der Vermietungsbemühungen (Inserate, Maklerauftrag) — sie sichern den Werbungskostenabzug während des Leerstands.
Verbilligte Überlassung an Angehörige: Mietspiegel oder Vergleichsmieten zur ortsüblichen Miete.
Verkauf innerhalb von zehn Jahren: Kauf- und Verkaufsvertrag für die Prüfung des § 23 EStG.
Passende Rechner: Anlage V Eintragshilfe · Kaufpreisaufteilung · Anschaffungsnaher Aufwand · § 82b-Verteilung · Verbilligte Vermietung · Objektakte