Steuerbescheid eingegangen — Was jetzt?

10-Schritt-PrĂĽfung fĂĽr Mandanten und Steuerberater
Merkblatt 05
Stand: Mai 2026
© Steuersoft GmbH
Ihr Steuerbescheid kommt — und dann? Sie haben 1 Monat ab Bekanntgabe Zeit, Einspruch einzulegen (§ 355 AO). Diese Frist ist nicht verlängerbar. Mit dieser 10-Punkte-Liste prüfen Sie systematisch, ob alles stimmt.

1. Bekanntgabe + Frist berechnen

Wann gilt der Bescheid als bekanntgegeben? Bei Postwurf: 3 Tage nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Bei ELSTER-Abruf: 3 Tage nach Bereitstellung (§ 122 Abs. 2a AO).

Einspruchsfrist: 1 Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag → nächster Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

Bescheid vom Finanzamt postaliert am Freitag, 15.04.2026. Bekanntgabe-Fiktion: Montag, 18.04.2026. Einspruchsfrist endet Montag, 18.05.2026.

2. Was prüfen — 10 Schritte

  1. Adressat / StNr / VZ: Steht Ihr Name korrekt? Stimmt die Steuer-Nr.? Richtiges Veranlagungsjahr?
  2. Begründung: Wenn das Finanzamt von Ihren Angaben abweicht, MUSS es das begründen (§ 121 AO).
  3. Erklärungs-Werte vs. Festsetzung: Stimmen die übernommenen Werte? Werbungskosten, Sonderausgaben, agB?
  4. Vorläufigkeit § 165 AO: Bei „vorläufig festgesetzt" → in welchem Punkt? Anhängige BVerfG-/BFH-Verfahren?
  5. Nebenbestimmungen § 120 AO: „Vorbehalt der Nachprüfung" (§ 164 AO) macht Änderung jederzeit möglich.
  6. Zinsen / Verspätungszuschlag / Säumniszuschlag: Zinslauf nach § 233a AO beginnt 15 Monate nach Ende des VZ. Berechnung kontrollieren.
  7. Anrechnung Vorauszahlungen / Lohnsteuer: § 36 EStG — alle Beträge angerechnet? Bei Ehegatten: Aufteilung korrekt?
  8. Steuersatz / Tarifbesonderheiten: Splittingtarif richtig angewendet? Außerordentliche Einkünfte § 34?
  9. Festsetzungsbetrag plausibel: Querchecken mit dem Steuersoft-Tool „ESt-Gesamtrechner"
  10. Rechtsbehelfsbelehrung: Steht sie am Ende? Bei fehlender/falscher Belehrung verlängert sich die Frist auf 1 Jahr (§ 356 AO).

3. Wenn etwas nicht stimmt — Einspruch einlegen

Ein Einspruch muss formal:

Tipp: Einspruch kostet nichts (keine Gerichtsgebühren). Bei Klage später vor dem Finanzgericht: dann kostenpflichtig. Daher: lieber Einspruch einlegen und in Ruhe begründen, als die Frist verstreichen lassen.
⚠ Verböserungsverbot: Im Einspruchsverfahren nicht — die Behörde kann den Bescheid auch zu Ihren Ungunsten ändern (§ 367 Abs. 2 S. 2 AO). Bei Risiko-Punkten Steuerberater konsultieren.

4. Wenn Sie die Steuer nicht (sofort) zahlen können / wollen

Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 AO + § 69 FGO:

5. Welche Unterlagen bereithalten?

Steuerbescheid (Original + Bekanntgabe-Datum-Beleg)

Eigene Steuererklärung (Kopie)

Vorjahres-Bescheid zum Vergleich

Beweismittel für strittige Punkte (Belege, Verträge, Bescheinigungen)

ggf. anwaltliche/steuerliche Vollmacht (§ 80 AO)

6. Werkzeuge auf tools.steuersoft.de

🔍 Bescheid-Checker (10-Schritt-Prüfung) ⏰ Einspruchsfrist-Rechner ⚖ Einspruchs-Generator ⏸ AdV-Antrag § 361 AO 📜 Vollmacht § 80 AO
Rechtsgrundlage: §§ 119, 121, 122, 355, 356, 357, 367, 165, 164, 361 AO · § 36 EStG · § 69 FGO
Keine Steuerberatung iSd § 1 StBerG · Bei konkretem Streitfall Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Rechtsanwalt konsultieren
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