Steuerbescheid eingegangen — Was jetzt?
10-Schritt-PrĂĽfung fĂĽr Mandanten und Steuerberater
Merkblatt 05
Stand: Mai 2026
© Steuersoft GmbH
Ihr Steuerbescheid kommt — und dann? Sie haben 1 Monat ab Bekanntgabe Zeit, Einspruch einzulegen (§ 355 AO). Diese Frist ist nicht verlängerbar. Mit dieser 10-Punkte-Liste prüfen Sie systematisch, ob alles stimmt.
1. Bekanntgabe + Frist berechnen
Wann gilt der Bescheid als bekanntgegeben? Bei Postwurf: 3 Tage nach Aufgabe zur Post (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Bei ELSTER-Abruf: 3 Tage nach Bereitstellung (§ 122 Abs. 2a AO).
Einspruchsfrist: 1 Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag → nächster Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
Bescheid vom Finanzamt postaliert am Freitag, 15.04.2026. Bekanntgabe-Fiktion: Montag, 18.04.2026. Einspruchsfrist endet Montag, 18.05.2026.
2. Was prüfen — 10 Schritte
- Adressat / StNr / VZ: Steht Ihr Name korrekt? Stimmt die Steuer-Nr.? Richtiges Veranlagungsjahr?
- Begründung: Wenn das Finanzamt von Ihren Angaben abweicht, MUSS es das begründen (§ 121 AO).
- Erklärungs-Werte vs. Festsetzung: Stimmen die übernommenen Werte? Werbungskosten, Sonderausgaben, agB?
- Vorläufigkeit § 165 AO: Bei „vorläufig festgesetzt" → in welchem Punkt? Anhängige BVerfG-/BFH-Verfahren?
- Nebenbestimmungen § 120 AO: „Vorbehalt der Nachprüfung" (§ 164 AO) macht Änderung jederzeit möglich.
- Zinsen / Verspätungszuschlag / Säumniszuschlag: Zinslauf nach § 233a AO beginnt 15 Monate nach Ende des VZ. Berechnung kontrollieren.
- Anrechnung Vorauszahlungen / Lohnsteuer: § 36 EStG — alle Beträge angerechnet? Bei Ehegatten: Aufteilung korrekt?
- Steuersatz / Tarifbesonderheiten: Splittingtarif richtig angewendet? Außerordentliche Einkünfte § 34?
- Festsetzungsbetrag plausibel: Querchecken mit dem Steuersoft-Tool „ESt-Gesamtrechner"
- Rechtsbehelfsbelehrung: Steht sie am Ende? Bei fehlender/falscher Belehrung verlängert sich die Frist auf 1 Jahr (§ 356 AO).
3. Wenn etwas nicht stimmt — Einspruch einlegen
Ein Einspruch muss formal:
- schriftlich (Brief, Fax) oder zur Niederschrift bei der Behörde (§ 357 AO)
- den Bescheid eindeutig bezeichnen (Datum + Steuer-Nr. + Betreff)
- einen Beanstandungs-Grund nennen (kann nachgereicht werden, sollte aber gleich rein)
- innerhalb der Frist beim Finanzamt eingehen
Tipp: Einspruch kostet nichts (keine Gerichtsgebühren). Bei Klage später vor dem Finanzgericht: dann kostenpflichtig. Daher: lieber Einspruch einlegen und in Ruhe begründen, als die Frist verstreichen lassen.
⚠Verböserungsverbot: Im Einspruchsverfahren nicht — die Behörde kann den Bescheid auch zu Ihren Ungunsten ändern (§ 367 Abs. 2 S. 2 AO). Bei Risiko-Punkten Steuerberater konsultieren.
4. Wenn Sie die Steuer nicht (sofort) zahlen können / wollen
Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 AO + § 69 FGO:
- Antrag parallel zum Einspruch oder separat
- Voraussetzung: ernstliche Zweifel an Rechtmäßigkeit ODER unbillige Härte
- Wirkung: Steuerschuld wird vorläufig nicht eingetrieben
- Bei späterer Niederlage: 0,5 % Aussetzungszinsen pro Monat (§ 237 AO)
5. Welche Unterlagen bereithalten?
Steuerbescheid (Original + Bekanntgabe-Datum-Beleg)
Eigene Steuererklärung (Kopie)
Vorjahres-Bescheid zum Vergleich
Beweismittel für strittige Punkte (Belege, Verträge, Bescheinigungen)
ggf. anwaltliche/steuerliche Vollmacht (§ 80 AO)
6. Werkzeuge auf tools.steuersoft.de
🔍 Bescheid-Checker (10-Schritt-Prüfung)
⏰ Einspruchsfrist-Rechner
âš– Einspruchs-Generator
⏸ AdV-Antrag § 361 AO
📜 Vollmacht § 80 AO