ViDA – Fahrplan & Betroffenheits-Check

Steuersoft Tools · „VAT in the Digital Age" · Digital Reporting, Single VAT Registration, Plattformwirtschaft
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ViDA ist beschlossenes EU-Recht mit langem Vorlauf. Das Paket steht auf drei Säulen: Digital Reporting Requirements (strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 plus nahezu Echtzeit-Meldung für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze ab 01.07.2030), Plattformwirtschaft (Plattformen für kurzfristige Vermietung und Personenbeförderung werden zum fiktiven Leistungserbringer) und Single VAT Registration (Ausweitung des One-Stop-Shop, verpflichtendes Reverse-Charge — ab 01.07.2028). Bis 01.01.2035 müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Meldesysteme angleichen.
Für deutsche Unternehmen entscheidend: Die inländische E-Rechnungspflicht im B2B gilt bereits seit dem 01.01.2025 (Empfangspflicht) mit gestaffelten Übergangsfristen für den Versand — das ist deutsches Recht (Wachstumschancengesetz) und läuft ViDA voraus. Wer heute schon EN-16931-konform fakturiert, hat den größten Teil der ViDA-Vorbereitung erledigt. Neu hinzu kommt ab 2030 vor allem die Meldepflicht für grenzüberschreitende Umsätze — die Zusammenfassende Meldung entfällt dafür.

Betroffenheits-Check

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Hintergrund

Rechtsgrundlage: Das ViDA-Paket ändert die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (RL 2006/112/EG) sowie die Verordnungen zur Verwaltungszusammenarbeit. Es wurde vom Rat der EU beschlossen und wird in mehreren Stufen bis 2035 wirksam.

Säule 1 — Digital Reporting Requirements (ab 01.07.2030): Für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze sind strukturierte elektronische Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931 verpflichtend; die Kerndaten der Rechnung sind nahezu in Echtzeit an die Finanzverwaltung zu melden. Die Zusammenfassende Meldung entfällt. Eine Zustimmung des Rechnungsempfängers zur elektronischen Rechnung ist nicht mehr erforderlich.

Säule 2 — Plattformwirtschaft (ab 01.07.2028): Betreiber von Plattformen für kurzfristige Unterkunftsvermietung und Personenbeförderung auf der Straße gelten als fiktive Leistungserbringer (deemed supplier) und schulden die Umsatzsteuer, wenn der eigentliche Anbieter keine USt-IdNr. verwendet oder nicht besteuert. Für Kleinanbieter ändert sich damit faktisch die Preiskalkulation.

Säule 3 — Single VAT Registration (ab 01.07.2028): Der One-Stop-Shop wird auf weitere Sachverhalte ausgeweitet (u. a. innergemeinschaftliche Verbringungen), das Reverse-Charge-Verfahren wird für nicht im Mitgliedstaat ansässige Leistende verpflichtend. Ziel: Unternehmen sollen sich möglichst nur noch in einem einzigen Mitgliedstaat registrieren müssen — vorhandene Auslandsregistrierungen werden vielfach entbehrlich.

2027: Zunächst nur redaktionelle Klarstellungen für Nutzer der OSS- und IOSS-Verfahren.

2035: Mitgliedstaaten mit bereits bestehenden nationalen Echtzeit-Meldesystemen müssen diese bis zum 01.01.2035 an den EU-Standard angleichen.

Verbindung zur deutschen E-Rechnungspflicht: Seit dem 01.01.2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen im B2B empfangen können; die Versandpflicht greift gestaffelt. Die Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.x im Profil EN 16931) erfüllen die Norm. Prüfen lassen sich Rechnungen mit dem E-Rechnung Validator; zur Umsatzsteuer allgemein siehe Umsatzsteuer-Rechner, zum Reverse-Charge Reverse-Charge erweitert und zur Plattform-Meldepflicht DAC7 Plattform-Check.