Pflegeversicherungs-Beitrag

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Dieses Werkzeug rechnete mit dem Beitragssatz 3,4 % / 4,0 % kinderlos — dem Stand bis 2024. Seit dem 01.07.2025 gelten 3,6 % / 4,2 % (§ 55 SGB XI). Es wurde deshalb stillgelegt.

Der Nachfolger Pflegeversicherungs-Beitrag 2026 rechnet identisch, kennt aber zusätzlich das Geltungsjahr und bildet damit auch zurückliegende Zeiträume korrekt ab:

Kinderlosen-Zuschlag, Kinder-Abschlag ab dem zweiten Kind, die Sachsen-Regelung und die Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind unverändert enthalten. Die Ergebnisse wurden über alle Eingabekombinationen gegen dieses Werkzeug geprüft und stimmen exakt überein.

Zum Pflegebeitrags-Rechner 2026 →

Stillgelegt am 10.08.2026. Diese Adresse bleibt bestehen, damit vorhandene Lesezeichen und Verlinkungen weiter funktionieren. · Zurück zur Übersicht