Inflationsausgleichsprämie — Nachläufer 2025/2026

Lohnsteuer-Außenprüfung erfolgreich vorbereiten
Merkblatt 02
Stand: Mai 2026
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Status: Die IAP nach § 3 Nr. 11c EStG (steuer-/sozialabgabenfrei bis 3.000 €) endete am 31.12.2024. Auszahlungen ab 2025 sind nicht mehr begünstigt. Bei Lohnsteuer-Außenprüfungen 2026 prüft das Finanzamt die korrekte Anwendung in 2022–2024 — typischerweise mit Fokus auf Höchstbetrag, Zusätzlichkeit und Form.

1. Was Sie als Arbeitgeber jetzt noch tun sollten

Lohnkonto-Eintrag „Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG" für jede IAP-Auszahlung 2022–2024 prüfen

Schriftliche Begründung „Inflationsbezug" zu jeder IAP archivieren (z.B. interne Mail, Tarif-Vereinbarung)

Bei Teilauszahlungen: Summen-Übersicht pro Arbeitnehmer (≤ 3.000 €)

Zusätzlichkeitskriterium § 8 Abs. 4 EStG dokumentieren (kein Tarif-Anspruch ersetzt)

Geschäftsführer-Gesellschafter: Fremdvergleich + Beschluss-Dokumentation

2. Top-5 Außenprüfungs-Fragen (vorbereiten!)

FrageRisiko bei Verstoß
Wurde die IAP zusätzlich zum vereinbarten Lohn gezahlt (nicht statt einer Lohnerhöhung)?Komplett-Nacherhebung LSt + SV (= 35–45 %)
Höchstbetrag 3.000 € pro Arbeitsverhältnis eingehalten?Übersteigender Teil voll steuer-/SV-pflichtig
Im Lohnkonto als IAP gekennzeichnet?Beweislast-Umkehr → faktisch Nacherhebung
Begründungs-Zusammenhang zur Inflation (lockere Auslegung BMF 07.12.2022)?i.d.R. unkritisch wenn dokumentiert
Auszahlung tatsächlich zwischen 26.10.2022 und 31.12.2024 zugeflossen?Spätere Auszahlung → voll pflichtig

3. Häufige Fehler (= Risiko bei AP)

❌ Klassiker 1: IAP als „13. Monatsgehalt" deklariert. Verletzt Zusätzlichkeitskriterium, weil der Anspruch eigentlich aus Tarif/Vertrag kam.
❌ Klassiker 2: Auszahlung im Januar 2025. Auch wenn die Lohnabrechnung „für 12/2024" lief: Zufluss-Prinzip § 11 EStG → 2025-Zahlung ist nicht mehr begünstigt.
❌ Klassiker 3: Mehrere Arbeitsverhältnisse desselben Arbeitnehmers — Höchstbetrag pro Arbeitsverhältnis getrennt prüfen.
❌ Klassiker 4: Bar-Auszahlung ohne Quittung/Lohnkonto-Eintrag → keine Anerkennung möglich.

4. Was tun bei beanstandungs-fähiger Auszahlung?

Nachträgliche Heilung möglich: Bei einzelnen Punkten (z.B. fehlende Lohnkonto-Kennzeichnung) lässt sich nachweisen, dass die Auszahlung dem Sinn nach IAP war. Dokumentation rückwirkend ergänzen, Begründung erstellen, BMF-Schreiben v. 07.12.2022 als Auslegungsgrundlage zitieren.

5. Werkzeuge auf tools.steuersoft.de

💶 IAP-Nachläufer-Check ⚖ Einspruchs-Generator
Quellen: § 3 Nr. 11c EStG · § 8 Abs. 4 EStG · BMF-Schreiben 07.12.2022 (IV C 5 - S 2342/22/10007 :001)
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