Frühstart-Rente – Anspruchs-Check & Hochrechnung

Steuersoft Tools · Regierungsentwurf vom 12.08.2026 · 10 €/Monat vom Staat, Alter 6–18 · geplant ab 01.01.2027
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Noch nicht in Kraft: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Frühstartrente am 12.08.2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; geplantes Inkrafttreten ist der 01.01.2027 mit rückwirkender Berechnung ab dem 01.01.2026. Einzelheiten können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern (Stand: 08/2026).
So funktioniert die Frühstart-Rente: Der Staat zahlt für jedes Kind mit Wohnsitz in Deutschland vom vollendeten 6. bis zum 18. Lebensjahr 10 € monatlich in ein privates, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot. Los geht es mit dem Geburtsjahrgang 2020; danach wächst jedes Jahr der jeweils neue Jahrgang der 6-Jährigen hinein. Eltern wählen den Anbieter; wird kein Depot eröffnet, fließt das Geld in eine kollektive Standardanlage. Private Zuzahlungen bis 6.840 € pro Jahr sind möglich. Die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei; ausgezahlt wird ab dem Renteneintritt (nachgelagerte Besteuerung).

Eingaben

Ergebnis
Staatliche Einzahlung gesamt
Depotwert mit 18
Depotwert bei Renteneintritt
Davon Zinseszins-Effekt

Rechenweg

Bitte Werte eingeben.

Regelungen im Detail (Regierungsentwurf)

Anspruch: Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 mit Wohnsitz in Deutschland, jeweils vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit. Ältere Jahrgänge (vor 2020 geboren) sind nach dem Entwurf nicht einbezogen.

Einführung: Start mit dem Jahrgang 2020; die Förderung wird rückwirkend ab dem 01.01.2026 berechnet. Ab 2027 wächst jährlich der neue Jahrgang der 6-Jährigen nach.

Depot: individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot bei zertifizierten privaten Anbietern (Standarddepot-Vertrag); die Eltern wählen den Anbieter. Ohne aktive Wahl fließen die Beiträge in eine kollektive Anlage des Geburtsjahrgangs.

Zuzahlungen: private Einzahlungen (Eltern, Großeltern, Dritte) bis 6.840 € jährlich zusätzlich möglich — das entspricht bis zu 570 € monatlich.

Steuer: Erträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) bleiben während der Ansparphase steuerfrei — keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale. Die Auszahlung ab Renteneintritt wird nachgelagert besteuert.

Verfügbarkeit: Das Kapital ist bis zum Renteneintritt gebunden. Ab 18 kann der Depotinhaber selbst weitersparen oder in ein anderes zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt wechseln.

Einordnung für die Beratung: Die staatlichen 1.440 € (144 Monate × 10 €) sind für sich genommen klein — der Hebel liegt in der langen Laufzeit von rund 60 Jahren und in den steuerfreien Erträgen. Interessant ist das Depot vor allem als Rahmen für private Zuzahlungen. Zur Riester-Nachfolge für Erwachsene siehe das Tool Altersvorsorgedepot 2027.