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Rechenweg
Regelungen im Detail (Regierungsentwurf)
Anspruch: Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 mit Wohnsitz in Deutschland, jeweils vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit. Ältere Jahrgänge (vor 2020 geboren) sind nach dem Entwurf nicht einbezogen.
Einführung: Start mit dem Jahrgang 2020; die Förderung wird rückwirkend ab dem 01.01.2026 berechnet. Ab 2027 wächst jährlich der neue Jahrgang der 6-Jährigen nach.
Depot: individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot bei zertifizierten privaten Anbietern (Standarddepot-Vertrag); die Eltern wählen den Anbieter. Ohne aktive Wahl fließen die Beiträge in eine kollektive Anlage des Geburtsjahrgangs.
Zuzahlungen: private Einzahlungen (Eltern, Großeltern, Dritte) bis 6.840 € jährlich zusätzlich möglich — das entspricht bis zu 570 € monatlich.
Steuer: Erträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) bleiben während der Ansparphase steuerfrei — keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale. Die Auszahlung ab Renteneintritt wird nachgelagert besteuert.
Verfügbarkeit: Das Kapital ist bis zum Renteneintritt gebunden. Ab 18 kann der Depotinhaber selbst weitersparen oder in ein anderes zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt wechseln.
Einordnung für die Beratung: Die staatlichen 1.440 € (144 Monate × 10 €) sind für sich genommen klein — der Hebel liegt in der langen Laufzeit von rund 60 Jahren und in den steuerfreien Erträgen. Interessant ist das Depot vor allem als Rahmen für private Zuzahlungen. Zur Riester-Nachfolge für Erwachsene siehe das Tool Altersvorsorgedepot 2027.