Live-Abfrage über die VIES-Schnittstelle der EU-Kommission. Erforderlich vor jeder steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 4 Nr. 1 b UStG, § 6a UStG).
Die qualifizierte Bestätigung gilt als Beweis für die Sorgfaltspflicht des Lieferers; bei fehlender Bestätigung wird die Steuerbefreiung versagt und 19 % USt nacherhoben.
| Zeit | USt-IdNr | Status | Name |
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