🔍 USt-IdNr-Bestätigung (VIES)

Qualifizierte Bestätigungsanfrage

Live-Abfrage über die VIES-Schnittstelle der EU-Kommission. Erforderlich vor jeder steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 4 Nr. 1 b UStG, § 6a UStG).

Die qualifizierte Bestätigung gilt als Beweis für die Sorgfaltspflicht des Lieferers; bei fehlender Bestätigung wird die Steuerbefreiung versagt und 19 % USt nacherhoben.

Format: 2-Buchstaben-Ländercode + 2–15 Stellen. Leerzeichen + Bindestriche werden automatisch entfernt.

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ZeitUSt-IdNrStatusName
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