🏛️ Steuerreform 2027/2028

⚠️ Status: Koalitionsbeschluss (01./02.07.2026), Bundestag-Zustimmung 09.07.2026 — die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die exakten Tarifformeln (Programmablaufplan) für 2027/2028 sind noch nicht veröffentlicht. Werte laut Koalitionsbeschluss, teils „voraussichtlich" — vorläufige Orientierung, keine bescheidgenaue Berechnung. Wird aktualisiert, sobald der Programmablaufplan vorliegt.
Das Einkommensteuer-Entlastungsgesetz entlastet vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien (Volumen ~10 Mrd. €). Wirksam in zwei Stufen 2027 und 2028, Inkrafttreten des neuen Tarifs zum 01.01.2027. Gegenfinanziert über Minijob-Pauschsteuer, Reichensteuer-Ausweitung und reduzierten Handwerker-Abzug.

📊 Eckwerte im Überblick

Maßnahmebisher (2026)neu (2027/2028)Richtung
Grundfreibetrag12.348 €12.900 €Entlastung
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.430 €Entlastung
Kindergeld (je Kind/Monat)259 €272 €Entlastung
2. ProgressionsstufeMittelstandsbauchabgeflachtEntlastung
Spitzensteuersatz 42 % ab68.480 € zvE70.600 € zvEEntlastung
Reichensteuer 45 % ab~278.000 € zvE250.000 € zvEBelastung
Reichensteuer 47 % ab (neue Stufe)280.000 € zvEBelastung
Minijob-Pauschsteuer2 %5 %Belastung
Handwerkerleistungen § 35a — Abzug20 % (max 1.200 €)15 % (max 900 €)Belastung

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💶 Steuerlast im Vergleich

Position2026 (aktuell)2027/2028 (neu)Differenz/Jahr

🎯 Betroffenheits-Check