🏛️ Steuerreform 2027/2028

⚠️ Status: Referentenentwurf. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18.08.2026 den „Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027" vorgelegt; die Anhörung der Verbände läuft. Vorausgegangen war die Einigung der Koalition vom 02.07.2026. Kabinettbeschluss, Bundestag, Bundesrat und Verkündung stehen sämtlich noch aus — bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt kann sich alles ändern, das Verfahren kann den Entwurf auch verwerfen. Die Tarifformeln beider Stufen stehen im Entwurf und werden hier exakt gerechnet; der amtliche Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug liegt noch nicht vor.
Das Einkommensteuerreformgesetz 2027 entlastet vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien (Volumen ~10 Mrd. €). Wirksam in zwei Stufen 2027 und 2028, Inkrafttreten des neuen Tarifs zum 01.01.2027. Gegenfinanziert über Minijob-Pauschsteuer, Reichensteuer-Ausweitung und reduzierten Handwerker-Abzug.

📊 Eckwerte im Überblick

Maßnahmegeltend (2026)Entwurf 2027Entwurf 2028Richtung
Grundfreibetrag12.348 €12.564 €12.900 €Entlastung
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.430 €1.430 €Entlastung
Kindergeld (je Kind/Monat)259 €267 €272 €Entlastung
2. ProgressionsstufeMittelstandsbauchabgeflachtabgeflachtEntlastung
Spitzensteuersatz 42 % ab68.480 € zvE70.600 € zvE70.600 € zvEEntlastung
Reichensteuer 45 % ab~278.000 € zvE250.000 € zvE250.000 € zvEBelastung
Reichensteuer 47 % ab (neue Stufe)280.000 € zvE280.000 € zvEBelastung
Minijob-Pauschsteuer2 %5 %5 %Belastung
Handwerkerleistungen § 35a — Abzug20 % (max 1.200 €)15 % (max 900 €)15 % (max 900 €)Belastung

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💶 Steuerlast im Vergleich

Position2026 (aktuell)2027 (Entwurf)Differenz/Jahr

🎯 Betroffenheits-Check