{
  "kurztitel": "Lohi-Praxis-Checkliste 9. StBerG-Änderung",
  "stand": "2026-06-13",
  "rechtsgrundlage": "BT-Drs. 21/6002 v. 19.05.2026 · Art. 1 Nr. 4 + 7 + 8 StBerG · Art. 2 DVLStHV · Art. 3 AO · Art. 11 GwG",
  "inkrafttreten": "01.09.2026 (Grundregel) · Lohi-DurchführungsVO 01.01.2027",
  "zielgruppe": "Vorstand + Geschäftsführung + Beratungsstellen-Leitung Lohi",
  "lizenz": "§ 5 UrhG (amtliches Werk, gemeinfrei)",
  "kategorien": [
    {
      "id": "befugnis-erweitert",
      "titel": "1. Erweiterte Beratungsbefugnis — neue Mitglieder + neue Tätigkeitsfelder",
      "neu_ab": "2026-09-01",
      "rechtsgrundlage": "§ 4 StBerG neu",
      "wirkung": "Mehr beratbare Mitglieder + neue Dienstleistungen — zusätzliche Einnahmenquelle ohne neue Strukturen",
      "punkte": [
        {
          "thema": "Mitglieder mit Nebeneinkünften aus Ehrenamt/PV/Übungsleiter — NEU beratbar",
          "details": "§ 4 Abs. 3 Satz 2 StBerG NEU: Ausschluss bei LuF/Gewerbe/SA-Einkünften gilt NICHT, wenn die zugrundeliegenden Einnahmen nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG VOLL steuerfrei sind. Damit erfasst: Übungsleiter-Pauschale (3.000 €), Ehrenamtspauschale (840 €), Photovoltaik ≤30 kWp (§ 3 Nr. 72), Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr. 12). Mitglieder, die bisher wegen Lehrertätigkeit im Sportverein oder PV-Anlage abgelehnt werden mussten, sind jetzt voll beratbar.",
          "praxis_todo": "Mitgliederakquise-Doku aktualisieren · Ablehnungs-Workflow überarbeiten · Beratungsstellen-Leitung schulen"
        },
        {
          "thema": "Mischeinkünfte-Mitglieder — Befugnis wurde erweitert",
          "details": "§ 4 Abs. 2 StBerG NEU: Lohi sind zur Hilfeleistung befugt, wenn Mitglied NEBEN den Hauptbefugnis-Einkünften (Abs. 1: nichtselbst. Arbeit, § 22 Nr. 1/1a/5 EStG) weitere Einkünfte erzielt, die im Veranlagungsverfahren zu erklären sind ODER auf Antrag erklärt werden. Praxisbeispiel: Mitglied mit Lohn + Kapitalerträgen ohne Abgeltungsteuerabzug + Einkünften aus V+V — alle gemeinsam beratbar, solange kein LuF/Gewerbe/SA.",
          "praxis_todo": "Beratungsstellen-Leitung über erweiterten Scope informieren · Schulungs-Material anpassen"
        },
        {
          "thema": "Familienleistungsausgleich (Kindergeld) — NEU explizit erlaubt",
          "details": "§ 4 Abs. 4 Nr. 3 StBerG NEU: Hilfeleistung beim Familienleistungsausgleich i.S.d. EStG ausdrücklich befugt. Umfasst Kindergeld-Anträge, Kinderfreibetrag-Günstigerprüfung, Kindergeldnachzahlungen aus § 70 III EStG. War bisher Grauzone (vor allem Anträge bei Familienkasse).",
          "praxis_todo": "Familienkasse-Vollmachtsformular vorbereiten · Beratungsstellen-Leitung schulen Kindergeld-Spezifika · Dienstleistungs-Katalog erweitern"
        },
        {
          "thema": "Energiepreispauschale + andere AO-Zulagen/Prämien — NEU explizit erlaubt",
          "details": "§ 4 Abs. 4 Nr. 4 StBerG NEU: 'sonstige Zulagen und Prämien, auf die die Vorschriften der AO anzuwenden sind' — umfasst EPP, Inflationsausgleichsprämie-Nachveranlagung, künftige staatliche Prämien.",
          "praxis_todo": "Newsletter-Mailing an Mitglieder mit EPP/IAP-Nachveranlagungs-Hinweis"
        },
        {
          "thema": "Arbeitgeberaufgaben Kinderbetreuung — NEU erlaubt",
          "details": "§ 4 Abs. 4 Nr. 1 StBerG NEU: Hilfeleistung bei Arbeitgeberaufgaben i.Z.m. Kinderbetreuungskosten § 10 I Nr. 5 EStG. Lohi darf Arbeitgeber-Bescheinigungen erstellen für betriebliche Kindergartenzuschüsse, Pauschalierung etc.",
          "praxis_todo": "Beratung erweitern für Mitglieder, die kleinen Arbeitgeber sind"
        },
        {
          "thema": "Arbeitgeberaufgaben haushaltsnahe Beschäftigung — NEU erlaubt",
          "details": "§ 4 Abs. 4 Nr. 2 StBerG NEU: Hilfeleistung bei Arbeitgeberaufgaben i.Z.m. haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen § 35a EStG. Lohi darf Minijob-Anmeldungen, geringfügige Beschäftigung, Haushaltscheck-Verfahren begleiten.",
          "praxis_todo": "Schulung Haushaltsscheck-Verfahren · Kooperation mit Minijob-Zentrale"
        }
      ]
    },
    {
      "id": "satzung-pruefen",
      "titel": "2. Satzung prüfen + ggf. anpassen — § 18 StBerG (8 Pflicht-Inhalte)",
      "neu_ab": "2026-09-01",
      "rechtsgrundlage": "§ 18 StBerG neu",
      "wirkung": "Nicht-konforme Satzung = potentieller Widerrufsgrund § 16 III Nr. 2",
      "punkte": [
        {
          "thema": "Pflicht-Inhalt 1: Name + Bezeichnung",
          "details": "Vereinsname darf KEINEN Bestandteil mit besonderem Werbecharakter haben. MUSS 'Lohnsteuerhilfeverein' oder 'LStHV' enthalten.",
          "pruefung": "Wenn Vereinsname-Bestandteil wie 'Premium-', 'Top-', 'Exzellenz-' enthält → ggf. ändern. Vereinsregister-Eintrag prüfen."
        },
        {
          "thema": "Pflicht-Inhalt 2: Sitz + Geschäftsleitung im Aufsichts-Bezirk",
          "details": "Sitz + Geschäftsleitung MÜSSEN im Bezirk DERSELBEN Aufsichtsbehörde liegen.",
          "pruefung": "Wenn formaler Sitz in BY aber Geschäftsleitung tatsächlich in BW: Verlagerung nötig — sonst Verlust der Anerkennung"
        },
        {
          "thema": "Pflicht-Inhalt 3: Vereinszweck",
          "details": "Zweck AUSSCHLIESSLICH Hilfeleistung in Steuersachen § 4 + erlaubte RDG-Rechtsdienstleistungen. Andere Zwecke (z.B. Versicherungsvermittlung, Anlageberatung) sind UNZULÄSSIG.",
          "pruefung": "Satzung Vereinszweck auf 'ausschließlich' prüfen — wenn Zweck-Bestandteile außerhalb StBerG: ZWINGEND streichen"
        },
        {
          "thema": "Pflicht-Inhalt 4: Sachgemäße Tätigkeitsausübung",
          "details": "Aus Satzung muss sich ergeben, dass sachgemäße Ausübung sichergestellt ist (Fortbildungsverpflichtung, Qualifikationsstandards für Beratungsstellen-Leitung).",
          "pruefung": "Falls keine Fortbildungs-Klausel vorhanden: ergänzen"
        },
        {
          "thema": "Pflicht-Inhalt 5: Kein besonderes Entgelt (NEUE FALLE)",
          "details": "NEBEN dem von konkreter Tätigkeit unabhängigen Mitgliedsbeitrag darf KEIN besonderes Entgelt erhoben werden. Aufschläge je Steuererklärung, Express-Gebühr, Nebenleistungs-Gebühr UNZULÄSSIG.",
          "pruefung": "Beitrags-Ordnung prüfen — pauschaler Mitgliedsbeitrag OK · gestaffelte/zusatz-Gebühren NICHT OK. Bei Beanstandung Widerrufsgrund § 16 III Nr. 2."
        },
        {
          "thema": "Pflicht-Inhalt 6: BGB-Vorschriften nicht ausgeschlossen",
          "details": "§ 27 I + III S. 1 BGB (Vorstand-Bestellung) sowie §§ 32, 33 BGB (Mitgliederversammlung-Beschluss-Mehrheiten) dürfen nicht ausgeschlossen sein.",
          "pruefung": "Satzungs-Klauseln zu Vorstand + Mitgliederversammlung gegen BGB-Vorschriften abgleichen"
        },
        {
          "thema": "Pflicht-Inhalt 7: Verträge Vorstand-Verein mit Mitgliederversammlungs-Zustimmung",
          "details": "Verträge des Vereins mit Vorstandsmitgliedern ODER deren Angehörigen brauchen Zustimmung/Genehmigung der Mitgliederversammlung. Insichgeschäfte sind besonders zu kontrollieren.",
          "pruefung": "Satzungs-Klausel ergänzen falls fehlt"
        },
        {
          "thema": "Pflicht-Inhalt 8: Mitgliederversammlung 3-Monats-Frist nach Prüfungsbericht (NEU)",
          "details": "Innerhalb 3 Monaten nach Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts des Prüfungsberichts (§ 26 VII Nr. 2) MUSS Mitgliederversammlung (oder Vertreterversammlung) stattfinden mit Aussprache über Geschäftsprüfungs-Ergebnis + Entscheidung über Vorstand-Entlastung.",
          "pruefung": "Satzungs-Klausel zur jährlichen MV präzisieren — Frist 3 Monate explizit"
        }
      ]
    },
    {
      "id": "beratungsstellen-expansion",
      "titel": "3. Beratungsstellen-Expansion — GROSSE VEREINFACHUNG",
      "neu_ab": "2026-09-01",
      "rechtsgrundlage": "§ 19 StBerG neu + § 20 StBerG neu",
      "wirkung": "Hauptgrund für 12,6 Mio €/J Bürokratie-Entlastung der Branche — strategische Chance",
      "punkte": [
        {
          "thema": "Weitere Beratungsstellen in anderen Bezirken jetzt offen erlaubt",
          "details": "§ 19 Abs. 2 StBerG NEU: 'Die Unterhaltung von Beratungsstellen in Bezirken anderer Aufsichtsbehörden ist zulässig.' Vorher war geografische Expansion stark eingeschränkt.",
          "praxis_todo": "Strategie-Workshop: Wo wollen wir expandieren? Welche Aufsicht? Wirtschaftlichkeits-Berechnung pro Standort. Beachte: Aufsicht am Beratungsstellen-Standort führt Aufsicht über die Stelle (§ 27 Abs. 2)."
        },
        {
          "thema": "Wegfall Leiter-Erfordernis pro weiterer Beratungsstelle",
          "details": "Eine Person darf JETZT max. 3 Beratungsstellen gleichzeitig leiten (§ 20 Abs. 1 S. 2). Vorher: 1 Beratungsstelle = 1 Leiter zwingend. Damit kann 1 qualifizierte Person 3 Beratungsstellen abdecken — gleiche Personalkosten, 3× Geschäftsstellen.",
          "praxis_todo": "Bestehende Beratungsstellen-Leitungen prüfen ob sie mehr Stellen übernehmen können · Vertretungsregelungen schaffen · Kommunikation mit Aufsicht"
        },
        {
          "thema": "Leitungs-Qualifikationen — 3 Wege erweitert",
          "details": "§ 20 Abs. 2 StBerG NEU: Leitung kann sein (1) Person § 3 S. 1 Nr. 1 StBerG (StB/RA/WP/Notar) ODER (2) kaufm. Abschlussprüfung + 3 J × 16 Wo-Std praktisch in Steuern ODER (3) 3 J × 16 Wo-Std praktisch im § 4-Bereich (Einkommensteuer/Lohnsteuer/Familienleistungsausgleich) — Ausbildungszeit nicht anrechenbar.",
          "praxis_todo": "Nachwuchs-Pipeline aufbauen: Kaufm. Ausbildung + Lohi-Praktikum 3 Jahre × 16 Wo-Std als Qualifikations-Pfad nutzen · Tätigkeits-Bescheinigungen ausstellen"
        },
        {
          "thema": "Persönliche Eignung Leitung",
          "details": "§ 20 Abs. 3 StBerG NEU: Persönliche Eignung verlangt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse + keine strafgerichtliche Verurteilung mit Verlust öffentlicher Amts-Fähigkeit + keine begründete Sorge auf Pflichtverletzung.",
          "praxis_todo": "Standard-Erklärung Leitung-Kandidaten dokumentieren · Führungszeugnis-Anforderung"
        }
      ]
    },
    {
      "id": "aufzeichnungs-pflichten",
      "titel": "4. Aufzeichnungs- + Aufbewahrungs-Pflichten — § 23 StBerG",
      "rechtsgrundlage": "§ 23 StBerG neu",
      "fristen": [
        {
          "art": "Belege + sonstige Unterlagen",
          "frist": "6 Jahre"
        },
        {
          "art": "Aufzeichnungen Einnahmen/Ausgaben",
          "frist": "10 Jahre"
        },
        {
          "art": "Vermögensübersichten",
          "frist": "10 Jahre"
        },
        {
          "art": "Handakten je Mitglied/Steuersache",
          "frist": "10 Jahre NACH Abschluss der Steuersache"
        }
      ],
      "punkte": [
        {
          "thema": "Trennung Mitglieds-Gelder + Vereinsvermögen — Pflicht!",
          "details": "§ 23 Abs. 2 StBerG NEU: 'Für einzelne Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins empfangene Beträge sind vom Vereinsvermögen getrennt zu erfassen und gesondert zu verwalten.' Beispiele: Steuererstattungen, die kurzfristig über Lohi laufen.",
          "praxis_todo": "Separates Treuhand-Konto pro Beratungsstelle prüfen · Buchhaltung-Workflow: getrennte Sachkonten 'Mitglieder-Treuhand'"
        },
        {
          "thema": "Vermögensübersicht jährlich",
          "details": "§ 23 Abs. 3: Bei Tätigkeitsbeginn + jedes Geschäftsjahresende Bestandsaufnahme + Vermögensübersicht.",
          "praxis_todo": "Kontenrahmen prüfen · Anlagenbuchhaltung up-to-date · Bestandsaufnahme-Protokoll standardisieren"
        },
        {
          "thema": "Sprache deutsch",
          "details": "§ 23 Abs. 1 S. 2 StBerG NEU: Aufzeichnungen in deutscher Sprache.",
          "praxis_todo": "Bei elektronischer Buchhaltung: deutsche UI · Bezeichnungen + Buchungstexte deutsch"
        }
      ]
    },
    {
      "id": "mitteilungspflichten",
      "titel": "5. Meldepflichten — kritische Fristen + 'unverzüglich'",
      "rechtsgrundlage": "§ 18 II, § 24, § 29 I StBerG neu",
      "wirkung": "Verstoß = Aufsichtsmaßnahmen bis Schließung Beratungsstelle § 28a V",
      "punkte": [
        {
          "thema": "UNVERZÜGLICH — Eröffnung/Verlegung/Schließung Beratungsstelle",
          "details": "§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBerG NEU: 'unverzüglich' (= ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel binnen Tagen) der zuständigen Aufsicht melden.",
          "praxis_todo": "Standard-Workflow Beratungsstellen-Lebenszyklus: Sofort-Meldung mit Datum, Adresse, Begründung"
        },
        {
          "thema": "UNVERZÜGLICH — Bestellung/Abberufung Leitung Beratungsstelle",
          "details": "§ 24 Abs. 1 Nr. 2 StBerG NEU",
          "praxis_todo": "Bei Leitungs-Wechsel sofort Aufsicht informieren — sonst Schließungsgefahr nach § 28a Abs. 4/5"
        },
        {
          "thema": "UNVERZÜGLICH — Beratungs-Personal mitteilen",
          "details": "§ 24 Abs. 1 Nr. 3 StBerG NEU: Personen, derer sich der Lohi bei Hilfeleistung bedient, sind UNVERZÜGLICH mitzuteilen.",
          "praxis_todo": "Personalakte-Vorlage anlegen mit Pflicht-Mitteilungs-Trigger bei Neueinstellung"
        },
        {
          "thema": "1 MONAT — Satzungsänderungs-Anzeige",
          "details": "§ 18 Abs. 2 StBerG NEU: Satzungsänderung innerhalb 1 Monat nach Beschlussfassung anzeigen — mit ÖFFENTLICH BEGLAUBIGTER Abschrift.",
          "praxis_todo": "Notarielle Beglaubigung der Mitgliederversammlungs-Protokolle einplanen"
        },
        {
          "thema": "1 MONAT — Prüfungsbericht an Aufsicht",
          "details": "§ 26 Abs. 7 Nr. 1 StBerG NEU: Nach Erhalt des Geschäftsprüfungs-Berichts binnen 1 Monat Abschrift an Aufsicht.",
          "praxis_todo": "Standard-Übermittlungs-Workflow mit Eingangsbestätigung dokumentieren"
        },
        {
          "thema": "6 MONATE — Prüfungsbericht-Inhalt an Mitglieder",
          "details": "§ 26 Abs. 7 Nr. 2 StBerG NEU: Wesentlicher Inhalt des Prüfungsberichts binnen 6 Monaten den Mitgliedern in Textform bekannt geben.",
          "praxis_todo": "Newsletter / Mitglieder-Portal-Mitteilung standardisieren"
        },
        {
          "thema": "2 WOCHEN — Aufsicht über Mitgliederversammlung informieren",
          "details": "§ 29 Abs. 1 StBerG NEU: Mindestens 2 Wochen vor Mitgliederversammlung (auch Vertreterversammlung) Aufsicht informieren.",
          "praxis_todo": "Aufsichts-Adressat im MV-Einladungsprozess hinterlegen · Aufsicht darf teilnehmen!"
        },
        {
          "thema": "8 MONATE — Geschäftsprüfung abgeschlossen",
          "details": "§ 26 Abs. 1 S. 2 StBerG NEU: Prüfung muss spätestens 8 Monate nach Geschäftsjahresende abgeschlossen sein.",
          "praxis_todo": "Geschäftsprüfer rechtzeitig beauftragen — bei Geschäftsjahr = Kalenderjahr Frist 31.08."
        }
      ]
    },
    {
      "id": "haftpflicht",
      "titel": "6. Haftpflicht — Pflichten + KEIN Ausschluss möglich",
      "rechtsgrundlage": "§ 25 StBerG neu",
      "punkte": [
        {
          "thema": "Pflicht-Versicherung dauerhaft aufrechterhalten",
          "details": "§ 25 Abs. 1 StBerG NEU: Lohi MUSS Haftpflichtversicherung abschließen UND während gesamter Anerkennung aufrechterhalten. Unterbrechung = Widerrufsgrund § 16 III Nr. 1.",
          "praxis_todo": "Versicherung mit Automatik-Verlängerung · 14-Tage-Vorlauf-Erinnerung · Versicherer-Bescheinigung jährlich an Aufsicht"
        },
        {
          "thema": "Deckung für § 278 + § 831 BGB",
          "details": "§ 25 Abs. 2 StBerG NEU: Versicherungsschutz MUSS sich auf Vermögensschäden erstrecken, für die Lohi nach § 278 (Erfüllungsgehilfen) oder § 831 (Verrichtungsgehilfen) BGB einsteht.",
          "praxis_todo": "Versicherungs-Police prüfen — bei Lücke nachversichern. Insbesondere bei freien Mitarbeitern + Beratungsstellen-Personal."
        },
        {
          "thema": "Inländischer Versicherer",
          "details": "§ 25 Abs. 3 StBerG NEU: Versicherung MUSS bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen genommen werden.",
          "praxis_todo": "Auslandsversicherer auf Inlands-Zulassung prüfen"
        },
        {
          "thema": "HAFTUNGS-AUSSCHLUSS GEGENÜBER MITGLIEDERN UNZULÄSSIG",
          "details": "§ 25 Abs. 5 StBerG NEU: 'Bei der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen kann die Haftung des Vereins für das Verschulden seiner Organe und Angestellten nicht ausgeschlossen werden.' AGB-Klauseln mit Haftungsbegrenzung sind unwirksam.",
          "praxis_todo": "Mitglieds-AGB + Beitritts-Erklärung prüfen · Haftungsbegrenzungs-Klauseln streichen"
        }
      ]
    },
    {
      "id": "gefahrenstellen",
      "titel": "7. Gefahrenstellen — Schließung, Widerruf, Vermögensverfall",
      "rechtsgrundlage": "§ 16, § 28a StBerG neu",
      "punkte": [
        {
          "thema": "Schließungs-Anordnung Beratungsstelle § 28a V",
          "details": "Aufsicht kann Beratungsstelle schließen, wenn (1) keine Leitung bestellt, (2) Leitung Voraussetzungen § 20 Abs. 2/3 nicht erfüllt, (3) Pflichten § 22 nicht eingehalten werden.",
          "praevention": "Vertretungsregelung bei Leitungs-Ausfall · 4-Augen-Qualitätskontrolle · regelmäßige Pflicht-Checks (Verschwiegenheit, kein Werbeverstoß, keine Nebenwirtschaft)"
        },
        {
          "thema": "Widerruf Anerkennung — Vermögensverfall",
          "details": "§ 16 Abs. 3 Nr. 3 StBerG NEU: Vermögensverfall führt zu Widerruf. VERMUTUNG bei (a) Eröffnung Insolvenzverfahren oder (b) Eintrag im Schuldnerverzeichnis § 882b ZPO.",
          "praevention": "Liquidität-Monitoring monatlich · Vermögensübersicht § 23 III als Frühwarnsystem · keine spekulativen Anlagen"
        },
        {
          "thema": "Widerruf Anerkennung — nachhaltige Pflichtverstöße",
          "details": "§ 16 Abs. 3 Nr. 4 StBerG NEU: Sachgerechte Hilfeleistung ODER ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht gewährleistet — INSBESONDERE bei nachhaltigem Pflichtverstoß.",
          "praevention": "Internes Compliance-System · Schulungs-Cadence · Mängel-Beanstandungen dokumentiert nachverfolgen"
        },
        {
          "thema": "Geschäftsräume-Betretungsrecht — Aufsicht jederzeit",
          "details": "§ 28a Abs. 1 StBerG NEU: Aufsichts-Amtsträger dürfen Geschäftsräume während Geschäftszeiten BETRETEN, auch Räume von Vorstandsmitgliedern + Beratungs-Personal.",
          "praevention": "Akten geordnet halten · Datenschutz-Konzept für Vor-Ort-Prüfung · Vorstand erreichbar bei Aufsichts-Besuch"
        },
        {
          "thema": "Elektronische Akten — maschinell auswertbar herauszugeben",
          "details": "§ 28 Abs. 2 + § 28a Abs. 2 StBerG NEU: Bei elektronischen Akten kann Aufsicht maschinell auswertbares Format verlangen.",
          "praevention": "Software-Auswahl: Export in offene Formate (CSV, XML, JSON) muss möglich sein · Datenmodell dokumentiert"
        },
        {
          "thema": "Bezeichnungs-Schutz — vor Anerkennung",
          "details": "§ 15 Abs. 4 StBerG NEU: 'Lohnsteuerhilfeverein' oder 'LStHV' nur nach Anerkennung führen. Noch nicht anerkannte Vereine nur 'im Zusammenhang mit Handlungen, die der Herbeiführung der Anerkennung oder der Vorbereitung der Geschäftsaufnahme dienen'.",
          "praevention": "Marketing-Material vor Anerkennung: keine 'Lohnsteuerhilfeverein'-Vermarktung außer im Anerkennungs-Kontext"
        }
      ]
    },
    {
      "id": "verbesserungen-vereinfachungen",
      "titel": "8. Verbesserungen + Vereinfachungen — Bürokratie-Entlastung",
      "wirkung": "12,67 Mio €/J Entlastung Wirtschaft (vorwiegend Lohi) · 10,7 Mio €/J Entlastung Bürger",
      "punkte": [
        {
          "thema": "Elektronisches Verzeichnis ersetzt physisches Register",
          "details": "§ 30 StBerG NEU: Aufsicht führt elektronisches Verzeichnis für Lohi + Beratungsstellen. Auszug für jeden mit berechtigtem Interesse abrufbar.",
          "praxis_todo": "Online-Anmelde-Workflow nutzen · Verzeichnis-Eintrag prüfen + aktuell halten"
        },
        {
          "thema": "Vollmachten elektronisch + automatisierte Aufsichts-Bestätigung",
          "details": "§ 80a Abs. 3 AO NEU: Vollmachtsdaten-Übermittlung durch Lohi mit automatisierter Zulassungs-Bestätigung durch die Aufsicht.",
          "praxis_todo": "Vollmachten-Datenbank-Software erweitern · API-Schnittstelle zur Aufsicht prüfen"
        },
        {
          "thema": "Vertreterversammlung statt Mitgliederversammlung möglich",
          "details": "§ 21 StBerG NEU: Vertreterversammlung kann Mitgliederversammlung ersetzen, wenn ausreichende Interessenwahrung gewährleistet. Vertreter = jedes Mitglied außer Vorstand. Keine Bevollmächtigung von Vertretern.",
          "praxis_todo": "Bei großen Lohi (>10.000 Mitglieder) Vertreter-System einführen — Versammlungs-Aufwand reduzieren"
        },
        {
          "thema": "Wegfall Betragsgrenzen bei weiteren Überschusseinkünften (V+V/Kapital/priv. Veräußerung)",
          "details": "Wichtigste Lohi-Erweiterung: Vorher durften Lohi WEITERE Überschusseinkünfte des Mitglieds (V+V § 21 EStG, Kapitalvermögen § 20 EStG, private Veräußerungsgeschäfte § 23 EStG) nur bis zu bestimmten Betragsgrenzen mitberaten. JETZT ist diese Betragsgrenze gestrichen — Mitglieder mit beliebig hohen V+V-/Kapital-/priv. Veräußerungseinkünften können vollständig beraten werden, solange Hauptbefugnis (Lohn + § 22 Nr. 1/1a/5 EStG) gegeben ist und KEINE Gewinneinkünfte (LuF/Gewerbe/SA) vorliegen.",
          "praxis_todo": "Mitgliedschafts-Bedingungen prüfen — alte Höchstbetragsgrenzen-Klauseln für V+V/Kapital/priv. Veräußerung streichen · Marketing 'auch bei hohen Kapital-/Miet-Einkünften beratbar' aufnehmen"
        },
        {
          "thema": "Abwicklung schwebender Steuersachen nach Anerkennungs-Erlöschen",
          "details": "§ 17 StBerG NEU: Bei Erlöschen/Rücknahme/Widerruf der Anerkennung kann Aufsicht auf Antrag erlauben, Beauftragten zur Abwicklung der schwebenden Sachen zu bestellen — max. 1 Jahr (verlängerbar).",
          "praxis_todo": "Notfall-Plan: Beauftragten-Kandidaten mit § 20 II-Qualifikation + Versicherungsschutz vorhalten"
        }
      ]
    },
    {
      "id": "gwg-doku-anpassen",
      "titel": "9. GwG-Compliance-Doku anpassen",
      "rechtsgrundlage": "Art. 11 IV (GwG § 2 I Nr. 12 + § 50 Nr. 7a)",
      "punkte": [
        {
          "thema": "Verweis auf '§ 4 Nr. 11 StBerG' → 'Lohnsteuerhilfevereine'",
          "details": "GwG-internes Compliance-Handbuch, Risikoanalyse-Doku, Sorgfaltspflichten-Manual: Verweise auf alte Norm '§ 4 Nr. 11 StBerG' aktualisieren auf neue Bezeichnung 'Lohnsteuerhilfevereine'.",
          "praxis_todo": "Compliance-Beauftragter überprüft alle Doku-Verweise · 'Lohnsteuerhilfeverein' als zentraler Begriff"
        },
        {
          "thema": "GwG-Pflichten bleiben bestehen",
          "details": "Lohi bleiben Verpflichtete nach § 2 I Nr. 12 GwG. KYC, geldwäsche-rechtliche Sorgfaltspflichten, Verdachtsmeldungen an FIU unverändert.",
          "praxis_todo": "Kein operativer Anpassungsbedarf — nur Begriffs-Pflege in Dokumenten"
        }
      ]
    },
    {
      "id": "personal-werbung",
      "titel": "10. Personal + Werbung + Verschwiegenheit",
      "rechtsgrundlage": "§ 22 StBerG neu",
      "punkte": [
        {
          "thema": "Hilfeleistung NUR durch Personen einer Beratungsstelle",
          "details": "§ 22 Abs. 1 S. 2 StBerG NEU: 'Sie [Hilfeleistung] darf nur durch Personen erbracht werden, die einer Beratungsstelle angehören.' Verstoß = Verbot des Vereins, kein Einzelne-Person-Verstoß.",
          "praxis_todo": "Organisations-Zuordnung: Jeder Berater MUSS einer konkreten Beratungsstelle zugeordnet sein · keine 'freischwebenden' Berater"
        },
        {
          "thema": "Andere wirtschaftliche Tätigkeit VERBOTEN",
          "details": "§ 22 Abs. 2 StBerG NEU: 'Die Ausübung einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit in Verbindung mit der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen ist verboten.' Beispiele: Verkauf von Versicherungen, Anlage-Empfehlungen, Energie-Beratung gegen Provision.",
          "praxis_todo": "Beratungsstellen-Betrieb prüfen — keine Nebenleistungen mit Provisions-Charakter · Kooperations-Vereinbarungen kritisch hinterfragen"
        },
        {
          "thema": "Verschwiegenheits-Verpflichtung in Textform",
          "details": "§ 22 Abs. 3 StBerG NEU: 'Personen, derer sich der Lohi bedient, sind in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten und zur Einhaltung der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Pflichten anzuhalten. § 62a gilt entsprechend.'",
          "praxis_todo": "Standard-Verschwiegenheits-Erklärung erstellen + bei Einstellung unterschreiben lassen · Bestehende Mitarbeitende nachholend verpflichten"
        },
        {
          "thema": "Werbung — Regeln § 8 I + II StBerG",
          "details": "§ 22 Abs. 1 verweist auf § 8 Abs. 1 + 2 StBerG (Werbung). Sachliche Information OK · keine vergleichende/anpreisende Werbung · keine Erfolgsversprechen.",
          "praxis_todo": "Werbe-Material prüfen — Slogan-Stress-Test 'Garantiert mehr Steuer zurück' = UNZULÄSSIG"
        }
      ]
    }
  ],
  "quick_summary_top_5_actions": [
    {
      "rang": 1,
      "thema": "WICHTIGSTE Lohi-Erweiterung: Wegfall Betragsgrenzen bei weiteren Überschusseinkünften",
      "aktion": "Mitglieder-Akquise/-Beratung erweitern: V+V (§ 21 EStG), Kapitalvermögen (§ 20 EStG) und private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) können ab Inkrafttreten OHNE Betragsgrenze mitberaten werden (vorher betragsbegrenzt). Voraussetzung: Hauptbefugnis (Lohn + § 22 Nr. 1/1a/5 EStG) ist erfüllt UND keine Gewinneinkünfte (LuF/Gewerbe/SA).",
      "frist": "Inkrafttreten Haupt"
    },
    {
      "prio": 1,
      "frist": "01.09.2026",
      "aktion": "Satzung prüfen + an § 18 StBerG NEU anpassen (8 Pflicht-Inhalte) — insbesondere 3-Monats-MV nach Prüfungsbericht + kein Sonderentgelt-Klausel"
    },
    {
      "prio": 2,
      "frist": "01.09.2026",
      "aktion": "Mitglieder-AGB prüfen — Haftungsbegrenzungs-Klauseln streichen (§ 25 V neu: kein Ausschluss möglich)"
    },
    {
      "prio": 3,
      "frist": "01.09.2026",
      "aktion": "Mitgliedschafts-Annahme-Workflow erweitern: NEU annehmbar bei steuerfreien Einnahmen § 3 Nr. 12/26/26a/26b/72 EStG (Ehrenamt, PV ≤30 kWp, Übungsleiter)"
    },
    {
      "prio": 4,
      "frist": "01.09.2026",
      "aktion": "Beratungsstellen-Expansions-Strategie: Lohi-Leitungserfordernis bleibt — neu ist max. 3 Beratungsstellen je Leitung (statt 2, § 20 StBerG NEU). Wirtschaftlichkeits-Workshop bestehende Leitungen + Vertretungsregelungen."
    },
    {
      "prio": 5,
      "frist": "01.09.2026",
      "aktion": "Dienstleistungs-Katalog erweitern um Familienleistungsausgleich (Kindergeld), Energiepreispauschalen, haushaltsnahe Beschäftigung + Kinderbetreuung Arbeitgeber-Aufgaben"
    }
  ],
  "fristen_uebersicht": {
    "unverzueglich": [
      "Beratungsstellen-Eröffnung/Verlegung/Schließung",
      "Bestellung/Abberufung Leitung",
      "Beigezogene Personen melden"
    ],
    "2_wochen": [
      "Mitgliederversammlung an Aufsicht ankündigen (§ 29 I)"
    ],
    "1_monat": [
      "Satzungsänderung anzeigen (§ 18 II, mit beglaubigter Abschrift)",
      "Prüfungsbericht-Abschrift an Aufsicht (§ 26 VII Nr. 1)"
    ],
    "3_monate": [
      "Mitgliederversammlung nach Prüfungsbericht-Bekanntgabe (§ 18 I Nr. 8)"
    ],
    "6_monate": [
      "Prüfungsbericht-Inhalt an Mitglieder (§ 26 VII Nr. 2)"
    ],
    "8_monate": [
      "Geschäftsprüfung nach Geschäftsjahresende abgeschlossen (§ 26 I S. 2)"
    ],
    "6_jahre": [
      "Belege + sonstige Unterlagen aufbewahren (§ 23 IV)"
    ],
    "10_jahre": [
      "Aufzeichnungen + Vermögensübersichten + Handakten aufbewahren (§ 23 IV-V)"
    ]
  },
  "kosten_uebersicht": {
    "anerkennungsgebuehr_neu_eur": 500,
    "branchen_buerokratie_entlastung_jahr_eur": 12670550,
    "mitglieder_entlastung_jahr_eur": 10736000,
    "mitglieder_entlastung_jahr_stunden": 10100,
    "lohi_anerkennung_mehrkosten_jahr_eur": 9600
  },
  "gesetzgebungsstatus": "VERABSCHIEDET — Inkrafttreten 01.09.2026",
  "status_kurz": "verabschiedet",
  "bt_beschluss_datum": "2026-06-11",
  "br_zustimmung_datum": "2026-06-12",
  "verwandte_tools": [
    {
      "id": "befugniskatalog",
      "url": "https://tools.steuersoft.de/befugniskatalog-index.json",
      "titel": "Maschinen-lesbarer Befugniskatalog (programmatischer Zugriff)"
    },
    {
      "id": "stberg9_uebersicht",
      "url": "https://tools.steuersoft.de/stberg-9-index.json",
      "titel": "9. StBerG-AendG Gesamtuebersicht"
    }
  ]
}