1 · Laufende Verteilung
Gleichmäßig bis zum 85. Lebensjahr; jährlicher Verringerungsbetrag voll steuerpflichtig.
0,00 €
pro Jahr · gesamt steuerpflichtig 0,00 €
2 · Einmalbesteuerung
Vollständige Auflösung im ersten Jahr – nur 70 % steuerpflichtig (30 % Nachlass).
0,00 €
einmalig steuerpflichtig
3 · 5 Jahre + Rest zu 70 %
5 Jahre laufende Verteilung, dann Restbetrag als Einmalbesteuerung mit 70 %.
0,00 €
gesamt · davon Rest-Einmalbetrag 0,00 €
Die 30 %-Ermäßigung bei der Einmalbesteuerung (§ 92a Abs. 2 S. 6 EStG) entfällt rückwirkend, wenn die Wohnung innerhalb von 20 Jahren aufgegeben/veräußert wird (Nachversteuerung). Die 2 %-Erhöhung endet mit Beginn der Auszahlungsphase. Angaben ohne Gewähr; die konkrete Steuerlast hängt vom individuellen Steuersatz ab.