🏡 Wohnförderkonto – Besteuerung (Wohn-Riester)

§ 92a / § 92b EStG · nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase

Das Wohnförderkonto erfasst die für die selbstgenutzte Wohnung steuerlich geförderten Beträge (Tilgungen, Zulagen). Es wird bis zum Beginn der Auszahlungsphase jährlich um 2 % erhöht und anschließend nachgelagert versteuert. Der Rechner vergleicht die drei Besteuerungsvarianten.

Angaben

Stand zu Beginn der Auszahlungsphase (nach 2 %-Erhöhung)0,00 €
Verteilungszeitraum bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres– Jahre

Besteuerungsvarianten

1 · Laufende Verteilung

Gleichmäßig bis zum 85. Lebensjahr; jährlicher Verringerungsbetrag voll steuerpflichtig.
0,00 €
pro Jahr · gesamt steuerpflichtig 0,00 €

2 · Einmalbesteuerung

Vollständige Auflösung im ersten Jahr – nur 70 % steuerpflichtig (30 % Nachlass).
0,00 €
einmalig steuerpflichtig

3 · 5 Jahre + Rest zu 70 %

5 Jahre laufende Verteilung, dann Restbetrag als Einmalbesteuerung mit 70 %.
0,00 €
gesamt · davon Rest-Einmalbetrag 0,00 €
Die 30 %-Ermäßigung bei der Einmalbesteuerung (§ 92a Abs. 2 S. 6 EStG) entfällt rückwirkend, wenn die Wohnung innerhalb von 20 Jahren aufgegeben/veräußert wird (Nachversteuerung). Die 2 %-Erhöhung endet mit Beginn der Auszahlungsphase. Angaben ohne Gewähr; die konkrete Steuerlast hängt vom individuellen Steuersatz ab.