🧺 Reinigungskosten typischer Berufskleidung

Werbungskosten · § 9 EStG

Aufwendungen für das Waschen, Trocknen und Bügeln typischer Berufskleidung (z. B. Uniform, Arbeitskittel, Sicherheitsschuhe-untaugliche Textilien) sind als Werbungskosten abziehbar. Die Kosten der eigenen Wäsche werden nach der von der Rechtsprechung anerkannten Methode über die Kosten pro Kilogramm je nach Haushaltsgröße geschätzt (BFH, Urteil vom 29.06.1993 – VI R 77/91).

1. Haushalt & Zeitraum

2. Wäschemenge je Woche (kg)

Schnellauswahl (setzt 3 kg/Woche, danach anpassbar):
Vorgangkg / Woche€ / kgabsetzbar / Jahr
Summe0,00 €
Kostensätze je Kilogramm nach Haushaltsgröße – Erhebung des Verbraucherzentrale Bundesverbands; sie sind der von Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit anerkannte Schätzungsmaßstab und werden in dieser Form bis heute angewendet. Anerkannte Lademengen: Kochwäsche und Buntwäsche bis 5 kg, Pflegeleichtwäsche bis 2,5 kg je Waschgang. Wer höhere tatsächliche Kosten nachweist, kann diese stattdessen ansetzen. Bei gemischten Waschgängen ist nur der auf die Berufskleidung entfallende Anteil abziehbar.
Absetzbare Reinigungskosten Berufskleidung / Jahr 0,00 €