Unterhalt (§ 33a Abs. 1) & außergewöhnliche Belastung (§ 33) · Heim oder eigener Haushalt
Aufwendungen für Pflege oder Heimunterbringung eines unterhaltsberechtigten Angehörigen – aufgeteilt in den Unterhaltsteil (§ 33a Abs. 1) und die außergewöhnliche Belastung (§ 33) mit zumutbarer Belastung. Ein Rechner für beide Fälle.
Rahmendaten
Schritt 1 – Unterhaltsteil nach § 33a Abs. 1 EStG
Erweiterte Annahmen (Standardwerte – nur bei Bedarf ändern)
Der über § 33a abgezogene Unterhaltsteil unterliegt keiner zumutbaren Belastung. Für den wegen der zumutbaren Belastung nicht wirksamen § 33-Teil kommt eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG (haushaltsnahe Pflege-/Dienstleistungen) in Betracht. Haushaltsersparnis nur bei Auflösung des Haushalts (Heimfall), in Höhe des Grundfreibetrags. Ohne Gewähr.