🧑‍⚕️ Pflege- & Heimkosten – § 33 / § 33a EStG

Unterhalt (§ 33a Abs. 1) & außergewöhnliche Belastung (§ 33) · Heim oder eigener Haushalt

Aufwendungen für Pflege oder Heimunterbringung eines unterhaltsberechtigten Angehörigen – aufgeteilt in den Unterhaltsteil (§ 33a Abs. 1) und die außergewöhnliche Belastung (§ 33) mit zumutbarer Belastung. Ein Rechner für beide Fälle.

Rahmendaten

Schritt 1 – Unterhaltsteil nach § 33a Abs. 1 EStG

Erweiterte Annahmen (Standardwerte – nur bei Bedarf ändern)
Unterhaltshöchstbetrag (Grundfreibetrag × Ländergruppe × Monate/12)0,00 €
höchstmöglicher Unterhaltsaufwand (+ Erhöhungsbetrag)0,00 €
schädliche eigene Einkünfte und Bezüge0,00 €
als Unterhalt § 33a abziehbar0,00 €

Schritt 2 – Restkosten als außergewöhnliche Belastung § 33 EStG

verbleibende Kosten (nach § 33a-Anrechnung & Erstattungen)0,00 €
abzüglich Haushaltsersparnis (Grundfreibetrag, zeitanteilig)0,00 €
Kosten dem Grunde nach § 33 EStG0,00 €

Schritt 3 – Zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG)

zumutbare Belastung0,00 €
Steuerlich wirksame außergewöhnliche Belastung (§ 33)0,00 €
Der über § 33a abgezogene Unterhaltsteil unterliegt keiner zumutbaren Belastung. Für den wegen der zumutbaren Belastung nicht wirksamen § 33-Teil kommt eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG (haushaltsnahe Pflege-/Dienstleistungen) in Betracht. Haushaltsersparnis nur bei Auflösung des Haushalts (Heimfall), in Höhe des Grundfreibetrags. Ohne Gewähr.