🧑‍🦽 Volljähriges behindertes Kind – Selbstunterhalt

§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG · BMF v. 22.11.2010 (BStBl I 2010, 1346)

Vergleichsberechnung, ob ein volljähriges behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (Voraussetzung für Kindergeld / Freibeträge ohne Altersgrenze). Gegenübergestellt werden der notwendige Lebensbedarf und die kindeseigenen Mittel. Reichen die Mittel nicht aus, besteht der Anspruch.

Rahmendaten

A. Notwendiger Lebensbedarf

Angesetzt wird der höhere Wert aus Pauschbetrag oder Einzelnachweis.
Grundbedarf (Grundfreibetrag, zeitanteilig)0,00 €
behinderungsbedingter Mehrbedarf0,00 €
weiterer Mehrbedarf0,00 €
Summe Lebensbedarf0,00 €

B. Kindeseigene Mittel

Nicht ansetzen: zweckgebundene behinderungsbedingte Leistungen (z.B. Pflegegeld, Blindengeld), Sachbezugswert für Unterkunft im Heim.
verfügbares Nettoeinkommen0,00 €
Leistungen Dritter0,00 €
Summe eigene Mittel0,00 €
Grundbedarf = Grundfreibetrag § 32a Abs. 1 EStG (zeitanteilig). Behinderungsbedingter Mehrbedarf mindestens in Höhe des Behinderten-Pauschbetrags § 33b EStG (Werte ab VZ 2021); bei vollstationärer Unterbringung regelmäßig Einzelnachweis. Reichen die eigenen Mittel den notwendigen Lebensbedarf nicht, ist das Kind außerstande, sich selbst zu unterhalten. Ohne Gewähr.