🏠 Sonder-AfA § 7b EStG – Mietwohnungsneubau

§ 7b i.V.m. § 7 Abs. 4 und § 7a Abs. 9 EStG

Ermittelt die Sonderabschreibung § 7b EStG (5 % jährlich über vier Jahre zusätzlich zur linearen Gebäude-AfA), prüft die Fördervoraussetzungen (Baukostenobergrenze, förderfähige Bemessungsgrundlage) und berechnet die Abschreibung im Förderzeitraum sowie die anschließende Restwert-AfA nach § 7a Abs. 9 EStG.

1. Objekt & Förderfenster

2. Anschaffungs-/Herstellungskosten

3. Fördervoraussetzungen

Anschaffungskosten Gebäude (ohne Grund & Boden)0,00 €
Anschaffungskosten je m²0,00 €
Baukostenobergrenze (Förderfähigkeit)
Förderfähige Bemessungsgrundlage (max.)
Bemessungsgrundlage Sonder-AfA0,00 €

4. Abschreibung im Förderzeitraum (4 Jahre)

JahrLineare AfA § 7(4)Sonder-AfA § 7b (5 %)Summe
Summe Förderzeitraum0,00 €0,00 €0,00 €

5. Restwert-AfA nach § 7a Abs. 9 EStG (ab 5. Jahr)

Restwert (Bemessungsgrundlage Restwert-AfA)0,00 €
Restnutzungsdauer
Jährliche Restwert-AfA0,00 €
Sonder-AfA nach § 7a Abs. 1 EStG im Jahr der Anschaffung/Herstellung mit vollem Jahresbetrag; lineare AfA im ersten Jahr zeitanteilig ab dem Monat der Fertigstellung. Nach dem vierjährigen Begünstigungszeitraum wird der Restwert gleichmäßig auf die Restnutzungsdauer verteilt (§ 7a Abs. 9 EStG). Bei der aktuellen Förderung (2023–2029) zusätzlich Voraussetzung: Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (QNG-Siegel). Angaben ohne Gewähr.