Vermietungsübersicht – Aufstellung je Objekt

LStHV für Arbeitnehmer · Einnahmen und Werbungskosten je Objekt · Anlage zur Anlage V
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So funktioniert es

Legen Sie je Vermietungsobjekt die Einnahmen und Werbungskosten an. Betrag = Anzahl × Einzelbetrag. Beträge dürfen negativ sein (z. B. Rückerstattung, Guthaben) und einfache Rechnungen enthalten, z. B. 10000*1,19/2. Der Ausdruck dient als Anlage zur Einkommensteuererklärung, die elektronisch nach § 122a AO übermittelt wird.

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Objekte

Gesamtübersicht

Ganze Euro für die Anlage V: Einnahmen abgerundet, Werbungskosten aufgerundet (Hinweis – die Rundung erfolgt je Summe; maßgeblich sind die einzelnen Formularzeilen).