§ 7b EStG – Restwert nach 4 Jahren & Folge-AfA

Steuersoft Tools · § 7a IX EStG · Buchwert-Verlauf für Anlage V
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Was kommt nach den 4 Jahren Sonder-AfA? § 7a IX EStG: Restbuchwert wird über die Rest-Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei Wohngebäuden ND 50 J. (3 %) → Rest-ND 46 J. → Folge-Satz ca. 2,17 %. Tool generiert die komplette AfA-Tabelle bis zum vollständig abgeschriebenen Buchwert.

Eingaben

Ergebnis
Baukostenobergrenze
BMG § 7b
Sonder-AfA gesamt 4 J.
Restbuchwert nach Sonder-AfA
Folge-AfA p.a. (J. 5+)

Rechenweg / Tabelle

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Rechtsgrundlagen

§ 7a Abs. 9 EStG: Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums bemisst sich die weitere AfA nach dem Restwert und der Restnutzungsdauer.

§ 7 Abs. 4 Nr. 2 lit. a EStG: Wohngebäude (Fertigstellung nach 31.12.2022) → 3 % linear, ND 33⅓ Jahre.

§ 7 Abs. 4 Nr. 2 lit. b EStG: Wohngebäude (1925–2022) → 2 % linear, ND 50 Jahre.

§ 7b Abs. 1 EStG: Sonder-AfA 4 × 5 % der BMG zusätzlich zur regulären § 7 IV-AfA.

BMF v. 21.05.2025: Anwendungsschreiben zu § 7b EStG (Neufassung). Es ersetzt die Schreiben vom 07.07.2020, 21.09.2021 und 29.05.2024. Ein Schreiben vom 21.05.2024, wie hier zuvor zitiert, existiert nicht. Rz. 48: Werden die abschreibungsfähigen Kosten je m² überschritten, führt dies zum vollständigen Ausschluss der Sonderabschreibung.