- Ab 01.01.2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.
- Bestandsschutz: Bestehende Verträge können unverändert weiterbespart werden — mit der bisherigen Förderung, ohne Kündigung und ohne Zwang zum Wechsel.
- Nachfolge ist das Altersvorsorgedepot, das zum 01.01.2027 startet.
Eingaben
Rechenweg
Rechtsgrundlagen
§ 10a Abs. 1 EStG: Sonderausgabenabzug bis 2.100 € jährlich (einschl. Zulagen).
§ 84 EStG: Grundzulage 175 € jährlich (volle Zulage bei Mindesteigenbeitrag = 4 % SV-Brutto Vorjahr, mind. 60 €).
§ 85 EStG: Kinderzulage 185 € (Kind vor 2008) bzw. 300 € (Kind ab 2008) je Kind und Jahr.
§ 84 S. 2 EStG: Berufseinsteigerbonus 200 € einmalig für unter 25-jährige beim Vertragsabschluss.
§ 10a Abs. 2 EStG: Günstigerprüfung — FA gewährt automatisch das günstigere von Zulagen oder SA-Abzug.
§ 86 EStG: Bei Mindesteigenbeitragsverletzung anteilige Kürzung der Zulagen.
Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I Nr. 156 v. 29.05.2026): Kein Neuabschluss von Riester-Verträgen ab 01.01.2027; Bestandsverträge behalten die bisherige Förderung. Ablösung durch das Altersvorsorgedepot ab 01.01.2027 — dessen Förderkonditionen sind nicht Gegenstand dieses Werkzeugs.