Ziel: Vergleich der pauschalen 1%-Regelung mit der Fahrtenbuchmethode für den Dienstwagen. Bei privater Nutzung < ~25 % ist das Fahrtenbuch häufig günstiger, dafür aber aufwändig. E-Autos (BLP ≤ 70.000 €) werden nur mit 0,25 % bewertet (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG, ab 2024).
Fahrzeugdaten
Bei E-Auto BLP ≤ 70.000 € → 0,25 %; ≤ 95.000 € (ab 2024 angehoben → für 2024 Anschaffung) bzw. Plug-in-Hybrid → 0,5 %
0,03 % vom BLP × km/Monat (§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG)
Pauschale Bewertung (1%-Regel)
Privatnutzung wird ohne Nachweis pauschal angesetzt.
Fahrtenbuch-Daten
AfA bei Pkw i.d.R. 6 Jahre (16,67 %/Jahr) auf Bruttoanschaffung
Steuerliche Eckdaten Arbeitnehmer
Vergleich
1%-Methode (pauschal)
Fahrtenbuch
Empfehlung – jährliche Steuerersparnis bei optimaler Wahl
…
⚠ Hinweise: Fahrtenbuch muss zeitnah, lückenlos und schriftlich (auch elektronisch mit Festschreibung) geführt werden. Wechsel der Methode nur zum Kalenderjahresende möglich. Bei privater Nutzung über 50 % spricht viel für die 1%-Methode. AfA-Basis bei BLP 1% i.d.R. der Bruttolistenpreis (NICHT der tatsächliche Kaufpreis).