Gewinnerzielungsabsicht ist das Streben, über die gesamte Zeit von der Gründung bis zur Beendigung einen Totalgewinn zu erzielen. Fehlt sie, liegt nicht steuerbare Liebhaberei vor: Verluste sind dann nicht abziehbar, Gewinne aber auch nicht steuerpflichtig. Dieser Rechner stellt die Totalgewinnprognose der Indizienlage gegenüber. Er liefert eine Einschätzung, keine Entscheidung – die Beurteilung erfolgt immer nach dem Gesamtbild des Einzelfalls.
Verluste mit Minuszeichen. Die Anlaufjahre sind hinterlegt gekennzeichnet.
| Jahr | Ergebnis (€) | Art | kumuliert |
|---|
Die Absicht wird aus äußeren Umständen erschlossen. Zutreffendes ankreuzen.