Lohnsteuertabelle: Bruttolohn → Lohnsteuer + SolZ + KiSt + SV-Beiträge → Nettolohn.
Berücksichtigt: AN-Pauschbetrag 1.230 €, Vorsorgepauschale § 39b II EStG, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €,
KFB-Berücksichtigung Stkl II + IV (auf Antrag), Splittingtarif Stkl III, Werbungskosten-Pauschbetrag.
Hinweis: Ab VZ 2025 rechnet die Tabelle nach dem amtlichen Programmablaufplan des BMF für den Lohnsteuerabzug (§ 39b Abs. 6 EStG) — einschließlich Vorsorgepauschale und der Sonderregeln für die Steuerklassen V und VI. Für frühere Jahrgänge bleibt es bei einer vereinfachten Jahresrechnung nach § 32a EStG.
% (Durchschnitt 2026: 2,9 %)
ℹ Hinweis zur Genauigkeit: Ab VZ 2025 entsprechen die Werte dem amtlichen Lohnsteuerabzug für gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversicherte Arbeitnehmer mit dem angegebenen Zusatzbeitrag. Private Kranken- und Pflegeversicherung, Freibeträge oder Versorgungsbezüge verändern den Abzug. Frühere Jahrgänge sind vereinfacht gerechnet und können deutlich abweichen.
| Brutto/Mt | Stkl I LSt | Stkl II LSt | Stkl III LSt | Stkl IV LSt | Stkl V LSt | Stkl VI LSt | SV-Beiträge | Stkl IV Netto* |
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* Stkl IV Netto inkl. SV-Beiträge (KV/RV/PV/AV), ohne SolZ und KiSt