Lohnsteuertabelle: Bruttolohn → Lohnsteuer + SolZ + KiSt + SV-Beiträge → Nettolohn.
Berücksichtigt: AN-Pauschbetrag 1.230 €, Vorsorgepauschale § 39b II EStG, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €,
KFB-Berücksichtigung Stkl II + IV (auf Antrag), Splittingtarif Stkl III, Werbungskosten-Pauschbetrag.
Hinweis: Die Tabelle rechnet nach dem amtlichen Programmablaufplan des BMF für den Lohnsteuerabzug (§ 39b Abs. 6 EStG) — einschließlich Vorsorgepauschale und der Sonderregeln für die Steuerklassen V und VI. Für 2010–2015 und 2019–2024 gilt jeweils die Fassung zu Beginn des Jahres (unterjährige Neufassungen, z. B. 07/2022, 07/2023 und 12/2024, sind nicht abgebildet). Für 2016–2018 liegt der Programmablaufplan nicht maschinenlesbar vor; diese Jahre sind deshalb nicht wählbar.
% (Durchschnitt 2026: 2,9 %)
ℹ Hinweis zur Genauigkeit: Die Lohnsteuer entspricht dem amtlichen Lohnsteuerabzug für gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversicherte Arbeitnehmer mit dem angegebenen Zusatzbeitrag — für frühere Jahre bitte den damaligen Zusatzbeitrag eintragen. Private Kranken- und Pflegeversicherung, Freibeträge oder Versorgungsbezüge verändern den Abzug. Vereinfacht gerechnet sind die Entwurfsjahre (Lohnsteuer) sowie die Sozialversicherungsbeiträge vor 2022 (Beitragssätze genähert).
| Brutto/Mt | Stkl I LSt | Stkl II LSt | Stkl III LSt | Stkl IV LSt | Stkl V LSt | Stkl VI LSt | SV-Beiträge | Stkl IV Netto* |
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* Stkl IV Netto inkl. SV-Beiträge (KV/RV/PV/AV), ohne SolZ und KiSt