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Krypto-Steuer § 23 EStG
FIFO · 1-Jahres-Haltefrist · 1.000 € Freigrenze · Staking/Lending-Sonderfälle
Übersicht
₿ Krypto als „sonstiges Wirtschaftsgut" (§ 23 EStG): Gewinne aus Verkauf binnen 1 Jahr nach Anschaffung sind steuerpflichtig (persönlicher Steuersatz), danach steuerfrei. Freigrenze 1.000 € ab 2024 (vorher 600 €). FIFO-Methode für Bewertung. Staking/Lending verlängert nicht mehr die Haltefrist auf 10 Jahre (BFH IX R 3/22, BMF-Schreiben 10.05.2022).
Eckdaten
Trade-Liste (FIFO-Auswertung)

Pro Trade: Coin, Datum Kauf, Datum Verkauf, Kaufpreis EUR, Verkaufspreis EUR. Die Haltefrist wird automatisch geprüft.

CoinKauf-DatumVerkauf-DatumKauf-EURVerkauf-EURGewinnHaltefr.
Staking / Lending / Mining (sonstige Einkünfte)
§ 22 Nr. 3 EStG, Freigrenze 256 €/Jahr
Ergebnis
Steuerpflichtige Gewinne § 23 EStG
Steuerfreie Gewinne (> 1 Jahr)
Voraussichtl. ESt-Belastung
⚠ Wichtige Sonderregeln 2024 (Wachstumschancenförderungsgesetz / BMF-Schreiben):