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Günstigerprüfung § 32d Abs. 6 EStG 2026
Abgeltungsteuer 25 % vs. persönlicher Tarif — lohnt sich der Antrag?
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§ 32d Abs. 6 EStG — Günstigerprüfung. Steuerpflichtige können beantragen, dass Kapitalerträge in die normale Veranlagung einbezogen werden. Sinnvoll, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt. Achtung: Antrag wirkt einheitlich für ALLE Kapitalerträge im VZ — kein Cherry-Picking.
Veranlagung & Stammdaten
Bei Automatik: KapESt mindert sich (24,45 % statt 25 %)
Kapitalerträge
Zinsen + Dividenden + Veräuß.gewinne
Einzel max. 1.000 / Splitting max. 2.000
Steuerbescheinigung der Bank
Übrige Einkünfte (ohne Kapitalerträge)
Bereits nach Sonderausgaben, AgB usw.
Empfehlung
Differenz Abgelt.St. vs. Tarif
Berechnung im Detail
Wichtig: Der Antrag § 32d VI EStG kann mit der ESt-Erklärung gestellt werden (Anlage KAP, Zeile 4). Er wirkt EINHEITLICH für sämtliche Kapitalerträge des VZ. Wenn sich kein Vorteil ergibt, lehnt das Finanzamt den Antrag automatisch ab (BFH VIII R 49/14).