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Gastronomie-USt 7 % (ab 2026)
Wachstumschancen-Reformpaket · § 12 Abs. 2 UStG · TSE-Kassenpflicht
Übersicht
🍽 Neuregelung 2026: Speisen in Restaurants/Gaststätten werden ab 01.01.2026 dauerhaft mit dem ermäßigten Steuersatz 7 % besteuert (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Getränke bleiben bei 19 %. Außerdem gilt ab 01.01.2026 die TSE-Kassenpflicht für alle Gastronomen (elektronische Aufzeichnungssysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung).
bis 30.06.2020
Speisen 19 %, Getränke 19 %
01.07.2020 – 31.12.2023
Speisen 7 % (Corona-Hilfe)
01.01.2024 – 31.12.2025
Speisen 19 % (Rückkehr)
ab 01.01.2026
Speisen 7 % (dauerhaft), Getränke 19 %, TSE-Pflicht
Tageseinnahmen (brutto, in €)
USt-Berechnung
PositionBruttoNettoUSt-SatzUSt
USt-Last gesamt
Brutto-Umsatz gesamt
Netto-Umsatz gesamt
Vergleich VJ 2025 vs. 2026
PositionUSt 2025 (19 %)USt 2026 (7 %)Δ Ersparnis Gastronom
Jährliche USt-Entlastung Speisen ab 2026
Diese USt-Differenz kommt entweder als Preissenkung beim Gast an oder verbleibt als Marge beim Gastronomen (Wettbewerbssituation entscheidet).
⚠ TSE-Kassenpflicht ab 01.01.2026: Alle elektronischen Kassen müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein (§ 146a AO). Offene Ladenkassen sind weiterhin erlaubt, müssen aber tageweise per Kassenbericht dokumentiert werden. Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO bleibt bestehen.

⚠ Abgrenzung „Speisen im Haus" vs. „außer Haus": Lieferdienste/Take-away galten auch zwischen 2024 und 2025 mit 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2, Nr. 28–34). Ab 2026 keine Unterscheidung mehr nötig → alle Speisen 7 %.