Dieselben Kosten wirken sich völlig unterschiedlich aus: Nach abgeschlossener Erstausbildung sind Bildungskosten unbegrenzt Werbungskosten – mit Verlustvortrag in spätere Jahre. Während der ersten Berufsausbildung sind sie nur Sonderausgaben bis 6.000 € und verfallen ohne eigene Einkünfte. Dieser Rechner ordnet zu und ermittelt den Betrag.
1. Einordnung
Entscheidet, ob Werbungskosten oder Sonderausgaben vorliegen.
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2. Direkte Bildungskosten
Alle Beträge als Jahressummen, abzüglich erhaltener Erstattungen.
3. Fahrten zur Bildungseinrichtung
Der Ansatz hängt davon ab, ob die Bildungseinrichtung erste Tätigkeitsstätte ist.
Verpflegungspauschale 14 € je Tag; nur bei Auswärtstätigkeit und nur für die ersten drei Monate derselben Maßnahme.
Verpflegungspauschale 28 € je Tag (mehrtägige Maßnahmen, Zwischentage).
Ergebnis
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren0,00 €
Fachliteratur, Arbeitsmittel, Sonstiges0,00 €
Übernachtung0,00 €
Fahrtkosten0,00 €
Verpflegungspauschalen0,00 €
abzüglich Erstattungen0,00 €
Summe der Bildungskosten0,00 €
Abziehbar als Werbungskosten0,00 €
Werbungskosten (§ 9 Abs. 6 EStG): Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind unbegrenzt als Werbungskosten abziehbar, wenn eine Erstausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen ist oder die Maßnahme im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfindet. Übersteigen sie die Einkünfte, entsteht ein vortragsfähiger Verlust (§ 10d EStG).
Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG): Kosten der eigenen ersten Berufsausbildung sind nur bis 6.000 € im Kalenderjahr abziehbar; sie wirken sich nur aus, wenn im selben Jahr ausreichend steuerpflichtige Einkünfte vorliegen – ein Vortrag in Folgejahre ist nicht möglich.
Fahrtkosten: Wird eine Bildungseinrichtung außerhalb eines Dienstverhältnisses in Vollzeit besucht, gilt sie als erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 S. 8 EStG) – ansetzbar ist nur die Entfernungspauschale. Bei berufsbegleitenden Maßnahmen liegt eine Auswärtstätigkeit vor: 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) zuzüglich Verpflegungspauschalen. Ohne Gewähr.