📊 Was ist das Faktorverfahren? Bei Ehegatten mit Steuerklasse IV/IV kann auf Antrag ein Faktor (immer < 1) eingetragen werden (§ 39f EStG). Dadurch zahlt jeder Ehepartner Lohnsteuer entsprechend seinem tatsächlichen Anteil an der gemeinsamen Steuerlast – statt Klasse III/V, wo der besser verdienende Partner mit III stark unter-, der andere mit V stark überbesteuert wird.
Faktor = Y/X = (vorauss. ESt nach Splitting) / (Summe Lohnsteuer beider Partner nach Klasse IV)
Vorteil: Vermeidet hohe Nachzahlung oder ungerechte Verteilung. Nachteil: Genauere Vorausschau erforderlich.
Faktor = Y/X = (vorauss. ESt nach Splitting) / (Summe Lohnsteuer beider Partner nach Klasse IV)
Vorteil: Vermeidet hohe Nachzahlung oder ungerechte Verteilung. Nachteil: Genauere Vorausschau erforderlich.
Jahresbruttolöhne
Berechnung Splitting & Faktor
Faktor § 39f EStG
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Bei den Steuerklassen IV/IV einzutragen beim Finanzamt (Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Faktorverfahren")
IV/IV (ohne Faktor)
IV/IV + Faktor (§ 39f)
III / V
⚠ Hinweise:
- Faktor wird auf 3 Nachkommastellen ermittelt (z.B. 0,852). Beim Finanzamt zu beantragen.
- Gültigkeit: 2 Kalenderjahre (§ 39f Abs. 1 S. 9 EStG); Verlängerung erforderlich.
- Pflichtveranlagung: Bei Faktorverfahren immer (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Bei III/V auch.
- Werte sind vereinfachte Schätzungen auf Basis der Tarifformel. Tatsächliche LSt-Tabellen für die exakte Quelle sind die LStTab des BMF.