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Faktorverfahren § 39f EStG
Ehegatten Steuerklasse IV/IV+Faktor · gerechte Lohnsteuer-Verteilung
Übersicht
📊 Was ist das Faktorverfahren? Bei Ehegatten mit Steuerklasse IV/IV kann auf Antrag ein Faktor (immer < 1) eingetragen werden (§ 39f EStG). Dadurch zahlt jeder Ehepartner Lohnsteuer entsprechend seinem tatsächlichen Anteil an der gemeinsamen Steuerlast – statt Klasse III/V, wo der besser verdienende Partner mit III stark unter-, der andere mit V stark überbesteuert wird.
Faktor = Y/X = (vorauss. ESt nach Splitting) / (Summe Lohnsteuer beider Partner nach Klasse IV)
Vorteil: Vermeidet hohe Nachzahlung oder ungerechte Verteilung. Nachteil: Genauere Vorausschau erforderlich.
Jahresbruttolöhne
Berechnung Splitting & Faktor
Faktor § 39f EStG
Bei den Steuerklassen IV/IV einzutragen beim Finanzamt (Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Faktorverfahren")
IV/IV (ohne Faktor)
IV/IV + Faktor (§ 39f)
III / V
⚠ Hinweise: