Anschaffung
Nur Geb-Anteil — Boden wird nicht berücksichtigt
Bei "ja" automatisch Herstellungsaufwand
Maßnahmen (ohne USt)
Klassifikation
–
Σ sofort abziehbar (Erhaltung)
0 €
Σ zu aktivieren (AK/HK)
0 €
15 %-Schwelle (anschaffungsnah)
0 €
Standard-Hebung (3 von 4)
0/4
Maßnahmen-Klassifikation
| Datum | Beschreibung | Bereich | € | Klassifikation |
|---|
Drei mögliche Klassifikationen:
🟢 Erhaltungsaufwand — sofort als Werbungskosten abziehbar (§ 9 EStG), wahlweise Verteilung auf 2–5 Jahre (§ 82b EStDV).
🟡 Anschaffungsnaher Aufwand (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) — alle Modernisierungen in den ersten 3 Jahren nach Anschaffung, deren Netto-Summe 15 % der Gebäude-AK übersteigt. Folge: zwingende Aktivierung zu den AK → AfA über typ. 50 J. Beachte: Erhaltungsmaßnahmen, die jährlich üblicherweise anfallen (Schönheitsreparaturen), sind ausgenommen.
🔴 Herstellungsaufwand — Standard-Hebung des Gebäudes nach BFH IX R 25/14: Wenn 3 der 4 Hauptbereiche (Sanitär, Heizung, Elektro, Fenster) gleichzeitig modernisiert werden, ergibt sich eine wesentliche Verbesserung → Aktivierung. Außerdem: Anbau, Aufstockung, Funktionswechsel (§ 255 Abs. 2 HGB).
🟢 Erhaltungsaufwand — sofort als Werbungskosten abziehbar (§ 9 EStG), wahlweise Verteilung auf 2–5 Jahre (§ 82b EStDV).
🟡 Anschaffungsnaher Aufwand (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) — alle Modernisierungen in den ersten 3 Jahren nach Anschaffung, deren Netto-Summe 15 % der Gebäude-AK übersteigt. Folge: zwingende Aktivierung zu den AK → AfA über typ. 50 J. Beachte: Erhaltungsmaßnahmen, die jährlich üblicherweise anfallen (Schönheitsreparaturen), sind ausgenommen.
🔴 Herstellungsaufwand — Standard-Hebung des Gebäudes nach BFH IX R 25/14: Wenn 3 der 4 Hauptbereiche (Sanitär, Heizung, Elektro, Fenster) gleichzeitig modernisiert werden, ergibt sich eine wesentliche Verbesserung → Aktivierung. Außerdem: Anbau, Aufstockung, Funktionswechsel (§ 255 Abs. 2 HGB).