§ 35b EStG — Ermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer: Wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem Erbfall ESt auf Einkünfte zu zahlen ist, die bereits der ErbSt unterlegen haben (typisch: aufgedeckte stille Reserven in geerbtem Betriebsvermögen, thesaurierte Kapitalerträge des Erblassers), kann die ESt anteilig um die ErbSt ermäßigt werden. Berechnung auf Antrag mit der ESt-Erklärung.
Stammdaten Erbschaft
Einkommensteuer-Vergleich 0 €
Differenzmethode: ESt-Anteil auf die doppelt belasteten Einkünfte = Tarif(zvE mit) − Tarif(zvE ohne). Beim Splitting wird die Splittingmethode angewandt.