📊 ESt-Mehrjahres-Vergleich 2010–2026

Einkommensteuer-Belastung über 17 Jahre — wie hat sich der Tarif § 32a EStG entwickelt? · Steuersoft Tools
Anwendung: Mandantengespräch („warum heute mehr Steuer als vor 5 Jahren bei gleichem Einkommen?") oder Tarifvergleich für Vorabschätzungen. Berechnet für ein gegebenes zu versteuerndes Einkommen (zvE) die ESt-Tarif-Belastung nach § 32a EStG für jeden Veranlagungszeitraum. Quelle: Tarif-Eckwerte aus § 32a EStG (jährliche Anpassung Grundfreibetrag, Progressions-Eckwerte, Spitzensteuersatz).

1. Eingaben

✓ in Zwischenablage

2. Vergleichs-Übersicht

ESt 2010
ESt 2026
Veränderung absolut
Veränderung relativ

3. Detail-Tabelle pro Jahr

VZ Grundfreibetrag ESt Soli KiSt Belastung gesamt Eff. Satz Grenzsatz

Effektiver Steuersatz = Gesamtbelastung / zvE. Grenzsteuersatz = Tarif-Ableitung an der Stelle zvE (was kostet jeder zusätzliche Euro).

Rechtsgrundlagen & Hinweise

§ 32a EStG (Einkommensteuertarif): Stufentarif mit 5 Zonen: (1) Nullzone bis Grundfreibetrag, (2) untere Progressionszone bis Eckwert, (3) obere Progressionszone, (4) Proportionalzone (42 %), (5) Reichensteuer (45 %, ab ~278 k €). Jedes Jahr werden Grundfreibetrag und Eckwerte angepasst (Tarifeckwert-Verschiebung).

Solidaritätszuschlag (Soli): 5,5 % der ESt. Seit VZ 2021 mit Freigrenze: nur fällig wenn ESt > 18.130 € (Grund) / 36.260 € (Split). Übergangszone bis ~108 k €. Davor: Freigrenze nur 972 €/1.944 €.

Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (andere BL) der ESt. Berechnungsgrundlage ist die ESt vor Soli (nicht zvE!).

Wichtige Tarifänderungen:

Hinweis: Tool berücksichtigt nur Tarif § 32a EStG. Persönliche Sondersituationen (außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten, Freibeträge) sind nicht enthalten — für eine individuelle Steuerberechnung bitte den Einkommensteuer-Rechner nutzen.