Veräußerungsobjekte
Status
–
Zähl-Objekte (< 5 J., 5-J-Fenster)
0 / 3
Gesamt-Veräußerungen
0
Größtes 5-J-Fenster
–
Klassifikation pro Objekt
| Anschaffung | Veräußerung | Objekt | Haltedauer | Eigennutzung | Zählt mit? |
|---|
3-Objekt-Grenze (BMF v. 26.03.2004, BFH GrS 1/98 · GrS 1/02):
Werden innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte mit einer Haltedauer von weniger als 5 Jahren veräußert, gilt der Grundstückshandel als gewerblich (§ 15 EStG). Folgen: Gewerbesteuer, Bilanzierungspflicht, kein 10-J-Spekulations-Privileg.
Wesentliche Indizien (zählen mit): Anschaffung in Veräußerungs-Absicht, kurze Haltedauer, Mehrzahl der Objekte, enger zeitlicher Zusammenhang.
Ausnahmen (zählen NICHT mit): Selbst genutzte Immobilien (2+ J. Eigennutzung vor Veräußerung), durch Erbschaft erlangte Objekte ohne Bauplanung, eindeutige Vermietungsabsicht über die gesamte Haltedauer (Indiz: lange Vermietung > 5 J.).
Großobjekt-Regel: Bei eigener Errichtung in Verkaufsabsicht oder besonders großem Objekt kann bereits ab dem 1. Objekt Gewerblichkeit angenommen werden (BFH X R 4/06).
Hinweis: Auch zugerechnete Anteile aus Personengesellschaften zählen mit ("Durchgriff", BFH GrS 1/98).
Wesentliche Indizien (zählen mit): Anschaffung in Veräußerungs-Absicht, kurze Haltedauer, Mehrzahl der Objekte, enger zeitlicher Zusammenhang.
Ausnahmen (zählen NICHT mit): Selbst genutzte Immobilien (2+ J. Eigennutzung vor Veräußerung), durch Erbschaft erlangte Objekte ohne Bauplanung, eindeutige Vermietungsabsicht über die gesamte Haltedauer (Indiz: lange Vermietung > 5 J.).
Großobjekt-Regel: Bei eigener Errichtung in Verkaufsabsicht oder besonders großem Objekt kann bereits ab dem 1. Objekt Gewerblichkeit angenommen werden (BFH X R 4/06).
Hinweis: Auch zugerechnete Anteile aus Personengesellschaften zählen mit ("Durchgriff", BFH GrS 1/98).