vGA und Angemessenheit § 8 Abs. 3 KStG: Eine GmbH-Geschäftsführervergütung muss sowohl der Höhe nach als auch in der Anpassungsdynamik fremdvergleichsgerecht sein. Bei Familien-GmbHs prüft die Betriebsprüfung besonders, ob Lohnerhöhungen branchenüblich sind. Der hier gezeigte Tarif-Index ist ein anerkannter Hilfsmaßstab (BFH I R 32/16; BFH I R 28/15).
Pensionszusagen § 6a EStG: Anpassungsklauseln in Pensionszusagen können auf den Tarif-Index Bezug nehmen — die hier verfügbaren Quartalswerte erlauben präzise Anpassungsberechnungen ohne weitere Recherche.
Indexierungs-Klauseln in Verträgen: Bei Erbbau-, Pacht-, Pensions- oder Arbeitsverträgen mit Tarifindex-Bindung dient diese Tabelle als amtliche Bezugsgrundlage. Beachte: in der Regel wird der Index mit Sonderzahlungen oder ein konkreter Branchen-Index herangezogen (lt. Vertragswortlaut).
Stunden- vs. Monatsverdienst: Bei Vollzeitbeschäftigten meist identische prozentuale Entwicklung. Unterschiede entstehen bei Veränderungen der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (z. B. Tarifabschlüsse mit Arbeitszeitverkürzung). Für GF-Vergleich typischerweise Monatsverdienst mit Sonderzahlung.
Gesamtwirtschaft vs. spezifische Branche: Für Familien-GmbHs ist die konkrete Branche (z. B. „Maschinenbau", „Chemische Industrie") aussagekräftiger als der Gesamtwirtschaftsdurchschnitt. Bei Holdingstrukturen oft die Branche der operativen Tochtergesellschaft heranziehen.
Hinweis zur Plausibilisierung: Diese Statistik zeigt Tarif-Index-Entwicklung, nicht absolute Verdienste in Euro. Für Letzteres ist die Verdienststrukturerhebung (Destatis 62361) heranzuziehen (in dieser Tool-Version nicht enthalten).
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Tabelle 62221-0002 – Indizes der Tarifverdienste, Quartalsdaten.