📊 Erbschaftsteuer-Benchmark

Amtliche Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik · Mandantengespräch · Plausibilisierung · Steuersoft Tools
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Amtliche Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Tabelle 73611-0001 (Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik, Deutschland, jährlich). Daten direkt aus der GENESIS-API (24h Cache). Anwendung: Plausibilisierung der für den Mandanten zu erwartenden Erbschaftsteuer auf Basis der amtlichen Aggregatstatistik (durchschnittlich festgesetzte Steuer in der jeweiligen Steuerklasse und Vermögensgröße). Hinweis: Die Statistik zeigt Durchschnitte über alle Veranlagungen einer Klasse — Einzelfälle weichen je nach Freibeträgen, Begünstigungen und Vermögenszusammensetzung erheblich davon ab. Tool ersetzt keine individuelle Berechnung.

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Rechtsgrundlagen & Anwendungshinweise

Steuerklassen § 15 ErbStG: Klasse I = Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern (bei Erbe). Klasse II = Geschwister, Schwiegerkinder, Stiefeltern, geschiedene Ehegatten. Klasse III = alle anderen Erwerber, einschließlich nicht verheirateter Lebensgefährten und juristischer Personen.

Freibeträge § 16 ErbStG: Ehegatten 500.000 €; Kinder 400.000 €; Enkel 200.000 €; übrige Klasse I 100.000 €; Klasse II + III 20.000 €. Zusätzlich Versorgungsfreibeträge für Ehegatten/Kinder (§ 17 ErbStG).

10-Jahres-Regel § 14 ErbStG: Mehrere Erwerbe innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet — Freibeträge nur einmalig pro 10-Jahres-Zeitraum nutzbar. Schenkungsstrategie in mehreren Tranchen mit 10-Jahres-Abstand kann erheblich Steuer sparen.

Familienheim § 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG: Selbstgenutztes Familien­heim ist bei Erbschaft an Ehegatten steuerfrei (unbeschränkt) bzw. an Kinder bis 200 m² Wohnfläche.

Betriebsvermögens­begünstigung §§ 13a/13b ErbStG: 85% bzw. 100% Verschonungs­abschlag möglich bei Erfüllung der Behaltensfristen + Lohnsummen­grenze. Drastische Auswirkung auf den effektiven Steuersatz.

Plausibilisierung: Die hier gezeigten Durchschnittswerte sind nach sämtlichen Begünstigungen — sie spiegeln also tatsächlich gezahlte Steuer wider. Hilfreich für Mandantengespräche: „Im Bundesdurchschnitt zahlen Erben in deiner Größenklasse und Steuerklasse etwa X € — durch unsere Strategie kannst du das auf Y € senken."

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Tabelle 73611-0001 – Unbeschränkt steuerpflichtiger Erwerb, festgesetzte Steuer (Deutschland, jährlich). Veröffentlichung erfolgt mit Verzögerung von ca. 18–24 Monaten — neueste Daten sind also typischer­weise von vorvorletztem Jahr.