🏛️ Denkmal und Sanierungsgebiet

§ 7i EStG · § 7h EStG · § 10f EStG

Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen und in Sanierungsgebieten schreiben die begünstigten Aufwendungen in zwölf Jahren vollständig ab – acht Jahre mit bis zu 9 %, vier weitere mit bis zu 7 %. Entscheidend ist die Trennung: begünstigt sind nur die Sanierungsaufwendungen, der Altbau läuft daneben in der normalen linearen AfA. Ohne Bescheinigung der zuständigen Behörde gibt es die Vergünstigung nicht.

1. Fall

2. Aufwendungen

Nur der auf die begünstigte Maßnahme entfallende Teil zählt.

3. Abschreibungsplan

JahrSatzErhöhte AbsetzungLineare AfA AltbauSummekumuliert

Ergebnis

Begünstigte Bemessungsgrundlage0,00 €
Abzug im ersten Jahr0,00 €
Summe Phase 10,00 €
Summe Phase 20,00 €
Insgesamt begünstigt abgesetzt0,00 €
Abzug im ersten Jahr 0,00 €
Nach § 7i EStG können bei Baudenkmalen Herstellungskosten für Maßnahmen, die zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren mit jeweils bis zu 9 % und in den darauf folgenden vier Jahren mit jeweils bis zu 7 % abgesetzt werden. § 7h EStG enthält die entsprechende Regelung für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen. Wird das Objekt zu eigenen Wohnzwecken genutzt, tritt § 10f EStG an die Stelle: dort sind 9 % im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren, insgesamt also 90 %, als Sonderausgaben abziehbar – nicht als Werbungskosten. Voraussetzung ist in allen Fällen die Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde; sie ist materiell-rechtliche Voraussetzung und bindet das Finanzamt hinsichtlich der begünstigten Aufwendungen. Zuschüsse aus öffentlichen Kassen mindern die Bemessungsgrundlage. Die Anschaffungskosten des Altbaus sind nicht begünstigt und laufen in der linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG weiter. Beim Erwerb vom Bauträger ist nur der Teil begünstigt, der auf Maßnahmen nach Abschluss des Kaufvertrags entfällt. Bei § 10f ist die Vergünstigung objektbezogen beschränkt; prüfen Sie, ob bereits ein Objekt in Anspruch genommen wurde. Ohne Gewähr.