📅 Arbeitstage-Rechner

Tatsächliche Arbeitstage am Arbeitsplatz · Pendlerpauschale, DHF, Arbeitszimmer · 2024–2027 · Steuersoft Tools
Berechnet die tatsächlichen Arbeitstage am Arbeitsplatz: Kalendertage minus Wochenenden minus gesetzliche Feiertage (bundesland-spezifisch) minus Urlaubstage, Krankheitstage, Homeoffice-Tage. Anwendung: Pendlerpauschale § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, doppelte Haushaltsführung § 9 Abs. 1 Nr. 5, häusliches Arbeitszimmer § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG (für Homeoffice-Pauschale-Quote).

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Kalendertage
Arbeitstage potenziell
Feiertage (Werktage)
Arbeitstage am Arbeitsplatz

Gesetzliche Feiertage im gewählten Jahr/Bundesland

FeiertagDatumWochentag

Wochenend-Feiertage sind grau dargestellt — sie werden NICHT von den Arbeitstagen abgezogen (Arbeitnehmer hat sowieso frei).

Rechtsgrundlagen & Hinweise

§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Pendlerpauschale): 0,30 €/km (1.–20.) bzw. 0,38 € (ab 21. km) × tatsächliche Arbeitstage am Arbeitsplatz. Maßgeblich ist die arbeitstägliche Fahrt — nicht die Anzahl bezahlter Arbeitstage. Krankheitstage, Urlaub und Homeoffice zählen NICHT mit.

Pendler-Schätzung Finanzamt: 220 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche werden in der Regel pauschal anerkannt. Höhere Anzahl muss durch Arbeitgeber-Bescheinigung nachgewiesen werden, niedrigere durch Aufstellung der Abwesenheitstage.

§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Doppelte Haushaltsführung): Familienheimfahrten 1× pro Woche mit 0,30 € (1.–20. km) bzw. 0,38 € (ab 21.). Tatsächliche Heimfahrten sind durch Tankquittungen, Bahntickets oder vergleichbar nachzuweisen.

§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG (häusliches Arbeitszimmer / Homeoffice): Bei Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit: unbeschränkter Abzug. Tagespauschale für Homeoffice ohne Arbeitszimmer: 6 €/Tag, max. 1.260 € im Jahr (= 210 Tage). Anteil > 210 Tage rechtfertigt evtl. Arbeitszimmer-Argument.

Sächsischer Buß- und Bettag: Seit 1995 nur noch in Sachsen Feiertag — aber AN tragen dafür 0,5 % höheren Pflegeversicherungsbeitrag. Wirkt sich auf Nettolohn aus, nicht auf Arbeitstage.

Übungsleiter, Lehrer: Spezial-Regelungen — Lehrer haben Schulferien als Urlaub, die einzelnen Schultage sind tatsächliche Arbeitstage am Arbeitsplatz. Berechnung kann von Standardpauschale 220 abweichen — siehe Tool „Übungsleiter & Ehrenamt" für Details.

Hinweis: Tool berücksichtigt nur gesetzliche Feiertage — kirchliche oder betriebliche Sondertage (z. B. Karneval-Rosenmontag im Rheinland) sind NICHT enthalten.