Aktuell Lohnsteuerhilfeverein
AfA-Rechner
Abschreibungen · linear, degressiv, GWG, Gebäude · §§ 6, 7 EStG
Übersicht
Lineare AfA § 7 Abs. 1 EStG
Gem. amtlicher AfA-Tabelle BMF
Monatsgenau ab 2004, § 7 Abs. 1 S. 4
Ergebnis
Jahres-AfA (voller Satz)
0€
AfA-Satz
0 %
AfA Jahr 1 (anteilig)
0 €
Gesamte AfA über ND
0 €
AfA-Verlauf (Rechenweg)
Degressive AfA § 7 Abs. 2 EStG (mit Wechsel zu linear)
§ 7 Abs. 2 EStG. Der Satz ist doppelt gedeckelt: höchstens der genannte Prozentsatz und höchstens das angegebene Vielfache der linearen AfA. Für AK/HK vom 01.01.2023 bis 31.03.2024 sowie vom 01.01. bis 30.06.2025 gab es keine degressive AfA.
Ergebnis
AfA Jahr 1 (ohne Monatsanteil)
0€
Degressiver Satz
0 %
Wechsel zu linear
Jahr —
Gesamt-AfA
0 €
AfA-Verlauf mit Wechsel-Optimum
Der Wechsel zur linearen AfA erfolgt in dem Jahr, in dem die lineare AfA (Restbuchwert / Restnutzungsdauer) erstmals höher wird als die degressive. Ab diesem Jahr wird konstant abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Nettobetrag ohne USt
Behandlungsoption (Wahlrecht)
—
0€
Optionsvergleich
Schwellen:
• Bis 250 € netto: sofort abziehbar ohne Aufzeichnungspflicht
• 250,01 – 800 € netto: Sofortabzug mit Verzeichnis (§ 6 Abs. 2 EStG)
• 250,01 – 1.000 € netto: Sammelposten, 5-Jahres-linear (§ 6 Abs. 2a EStG) — gilt einheitlich für ein Wirtschaftsjahr
• > 1.000 € netto: Regel-AfA nach Nutzungsdauer
Gebäude-AfA § 7 Abs. 4 EStG — auch mit nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten
Ohne Grund und Boden. Bei Erbe oder Schenkung die Bemessungsgrundlage des Rechtsvorgängers (§ 11d EStDV).
Betriebsgebäude mit 3 % nur im Betriebsvermögen und nicht zu Wohnzwecken (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1). Sonst richtet sich der Satz nach der Fertigstellung (Nr. 2). Der Satz gilt auch für die nachträglichen Kosten.
Für Kalenderjahre und für die Zuordnung der nachträglichen Kosten
z. B. vermieteter oder betrieblich genutzter Teil
Optional, § 7 Abs. 4 S. 2 EStG. Nachweis erforderlich (z. B. Gutachten, BFH IX R 25/19)
Für die Förderhöchstgrenze (2.000 bzw. 4.000 €/m²) und die Baukostenobergrenze (3.000 bzw. 5.200 €/m²)
Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten
Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöhen die Bemessungsgrundlage und zählen im Jahr ihrer Entstehung mit dem vollen Jahresbetrag, als wären sie zu Jahresbeginn angefallen (R 7.4 Abs. 9 EStR). Bei § 7b erhöhen sie im Begünstigungszeitraum auch die Bemessungsgrundlage der Sonder-AfA (§ 7a Abs. 1 EStG), nach dessen Ablauf den Restwert. Renovierungskosten sind nur dann nachträgliche Herstellungskosten, wenn sie das Gebäude erweitern oder wesentlich verbessern; sonst sind sie Erhaltungsaufwand (sofort abziehbar oder nach § 82b EStDV verteilbar).
Objekt speichern und laden
Gespeichert wird nur in diesem Browser. Für die Akte oder einen anderen Arbeitsplatz „Als Datei sichern“ verwenden. Im nächsten Jahr das Objekt laden und nur die neuen Kosten ergänzen.
Ergebnis
AfA 2025
0€
davon abziehbar
0 €
Bemessungsgrundlage
0 €
Restwert Ende VZ
0 €
AfA-Satz
0 %
Nutzungsdauer
—
Letztes AfA-Jahr
—
Jahres-AfA auf die AK/HK
0 €
Erstes Jahr (anteilig)
0 €
Folge-AfA ab Jahr 5 (§ 7a Abs. 9)
—
AfA-Verlauf über die gesamte Nutzungsdauer
Rechtsgrundlagen: §§ 6, 7 EStG, BMF AfA-Tabellen, § 7b EStG (Sonder-AfA Mietwohnungsneubau), § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG idF Jahressteuergesetz 2022 (3 % für Wohngebäude ab 2023), R 7.4 Abs. 9 EStR (nachträgliche Herstellungskosten), § 7a Abs. 1 EStG (nachträgliche Kosten im Begünstigungszeitraum), § 7b Abs. 4 EStG (Rückgängigmachung).
Degressive AfA beweglicher Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs. 2 EStG): Die Vorschrift galt in den letzten Jahren nur zeitweise. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung: 30 % und höchstens das Dreifache der linearen AfA für AK/HK nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 (Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm) · 20 % und höchstens das Zweifache für AK/HK nach dem 31.03.2024 und vor dem 01.01.2025 (Wachstumschancengesetz) · 25 % und höchstens das Zweieinhalbfache für AK/HK nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2023 (2. und 4. Corona-Steuerhilfegesetz). Für die Zeiträume dazwischen ist nur die lineare AfA zulässig.
Hinweis: Sonder-AfA § 7b und § 7 Abs. 5a (degressive Gebäude-AfA 5 % für Wohngebäude 10/2023–09/2029) werden vereinfacht dargestellt. Einzelfallprüfung unentbehrlich.